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6. Altenbericht

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Feld der Pflege: Sie prägt das öffentliche Verständnis von „Pflegebedürftigkeit“, ihre zentralen<br />

Akteure (etwa die Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen)<br />

und die durch sie veranlassten Aktivitäten (etwa Qualitätssicherung und „Pflegenoten“)<br />

prägen das gesamte Pflegegeschehen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die anderen,<br />

quantitativ bedeutsameren Wirklichkeiten der Unterstützung und Pflege älterer Menschen<br />

aus dem Blick geraten. Wie die Leistungsgrenzen der Pflegeversicherung kompensiert<br />

werden, bleibt außerhalb des Scheinwerferlichtes von Politik und Öffentlichkeit.<br />

10.2.2 Pflege kann auch ein soziales Schicksal sein<br />

Die Konzeption des SGB XI mit der Betonung der medizinisch-pflegerische Seite von<br />

Pflegebedürftigkeit und Pflegehandeln lässt die soziale Dimension dessen, was Pflegebedürftigkeit<br />

bedeutet, leicht aus dem Blick geraten. Wie eine Lebenssituation bewältigt wird,<br />

die durch Pflegebedürftigkeit geprägt ist, hängt nicht primär von pflegerischen Verrichtungen<br />

ab, sondern von der Zeit, die insgesamt zur Unterstützung einer auf pflegerische Hilfen<br />

angewiesene Person zur Verfügung steht. Wie viel Zeit für die Pflege eingesetzt wird,<br />

ist zum einen in hohem Maße abhängig von der Stabilität und der Dichte des sozialen<br />

Netzwerks, in der die pflegebedürftige Person lebt. Zum anderen gibt es dabei systematische<br />

Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Wohnumgebungen. Die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass der Bedarf an Hilfe und Unterstützung, den eine pflegebedürftige Person<br />

hat, zeitlich angemessen gedeckt wird, ist dann am höchsten, wenn die Person mit<br />

Angehörigen in einem Haushalt und in einem ländlich strukturierten Gebiet wohnt. Die<br />

schlechtesten Chancen, den persönlichen Zeitbedarf an Hilfe und Unterstützung gedeckt<br />

zu bekommen, haben pflegebedürftige Personen, die allein in einer Stadt leben, in einer<br />

so genannten prekären Netzwerksituation (Blinkert und Klie 1999). Im ersten Fall (ländliche<br />

Wohnumgebung, gemeinsamte Wohnung mit Angehörigen) liegt die durchschnittlich<br />

aufgewendete Bruttobetreuungszeit bei 84 Stunden pro Woche, im zweiten Fall (städtische<br />

Wohnumgebung, allein lebend, ohne oder mit losem Netzwerk) bei 9 Stunden pro<br />

Woche (Blinkert und Klie 2008) (Abbildung 10.2). Die Abhängigkeit vom sozialen Netzwerk<br />

besteht besonders im Alter, da anders als bei jüngeren Behinderten und auf Pflege<br />

angewiesenen Menschen bei älteren Menschen kaum Leistungen über den Leistungsrahmen<br />

der Pflegeversicherung hinaus gewährt werden.<br />

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