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6. Altenbericht

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e in Familienzusammenhängen – noch für die Belastungssituationen älterer Frauen und<br />

Männer sensibel sei. Sie gibt zu überlegen, ob es einer dem Schutz des Kindeswohls (§<br />

1666 BGB) entsprechende familienrechtliche Schutzvorschrift zugunsten vulnerabler älterer<br />

Menschen bedarf. Eine solche Regelung würde, allerdings anders als es bislang für<br />

das deutsche Recht typisch war, ein Sonderrecht für ältere Menschen schaffen und nicht<br />

generell an der Vulnerabilität oder Gebrechlichkeit anknüpfen, wie es in der deutschen<br />

Rechtsordnung bislang der Fall ist.<br />

11.3.5 Recht der Seniorenvertretung<br />

Eine kommunalpolitisch aktive Rolle wird älteren Menschen durch die landespolitische<br />

Rahmung und Förderung von Seniorenvertretungen zugewiesen, die zum Teil auch gesetzlich<br />

oder durch kommunale Satzungen flankiert werden. Zur Förderung der Beteiligung<br />

von älteren Menschen an ehrenamtlichen Aufgaben auch im öffentlichen Bereich,<br />

wurden in einer Reihe von Bundesländern und in zahlreichen Kommunen kommunale<br />

Seniorenvertretungen eingerichtet. Durch sie erhalten ältere Menschen eine besondere<br />

Stellung in den Kommunalparlamenten oder generell auf kommunaler Ebene. Seniorenvertretungen<br />

– dieser Begriff wird als Oberbegriff für Seniorenräte, Seniorenbeiräte und<br />

Seniorenbeauftragte verwendet – arbeiten im vorparlamentarischen Raum als Bindeglied<br />

zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen, und zwar sowohl auf kommunaler<br />

Ebene als auch auf der Landes- und Bundesebene. Sie sollen die Teilhabe älterer Menschen<br />

ermöglichen und sichern. Etwa 1.000 Seniorenvertretungen wurden bis zum Jahre<br />

2010 gewählt. Gesetzliche Grundlagen existieren in den wenigsten Bundesländern, zumeist<br />

werden die Seniorenvertretungen entweder privatrechtlich oder auf der Grundlage<br />

von Beschlüssen der Kommunalparlamente, gegebenenfalls als beratende Ausschüsse,<br />

gebildet. Einige Bundesländer kennen jedoch auch gesetzliche Grundlagen für Seniorenvertretungen,<br />

wie etwa das Land Berlin mit seinem Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz<br />

vom 25. Mai 200<strong>6.</strong> Es ordnet den bezirklichen Seniorenvertretungen folgende Aufgaben<br />

zu:<br />

• Mitwirkung an der bezirklichen Altenplanung mit Rederecht in den Ausschüssen der<br />

Bezirksverordnetenversammlung,<br />

• Beratung und Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger,<br />

• Vertretung der Interessen der älteren Generation in der Öffentlichkeit,<br />

• Erarbeitung von Vorschlägen zu Maßnahmen des Bezirks, soweit diese besondere<br />

Bedeutung für die im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren haben,<br />

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