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6. Altenbericht

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Übersicht 11.3: Tarifliche Regeln zur Arbeitszeitabsenkung nach Lebensalter und<br />

Betriebszugehörigkeit<br />

Tarifbereich Arbeitszeitabsenkung ab dem ... Lebensjahr<br />

(Lj.) (und ... Jahren Betriebszugehörigkeit (BZ))<br />

Brauereien (NRW) 60 Lj.: Arbeitszeitverkürzung um 2 Tage pro Beschäftigungsjahr<br />

Chemische Industrie 55 Lj.: Verkürzung der Wochenarbeitszeit (WAZ)<br />

um 2,5 Std.<br />

(alternativ zur Altersteilzeit)<br />

Glasindustrie<br />

380<br />

57 Lj.: Verkürzung der WAZ um 1 Std.<br />

(alternativ zur Altersteilzeit)<br />

Groß- und Außenhandel (Niedersachsen) 50 Lj. + 15 Jahre BZ: Verkürzung der WAZ um 0,5<br />

Std.<br />

Obst und Gemüse verarbeitende Industrie (Niedersachsen,<br />

Bremen)<br />

Zuckerindustrie<br />

Quelle: Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände.<br />

60 Lj. + 10 Jahre BZ: Arbeitszeitverkürzung um 5<br />

Tage je Kalenderjahr<br />

(alternativ zur Altersteilzeit)<br />

58/60 Lj.: Arbeitszeitverkürzung um 9/18 Tage je<br />

Kalenderjahr<br />

In den tariflichen Altersteilzeitregelungen spiegelt sich die besondere Belastungssituation<br />

von älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wider, zum Beispiel bei Wechselschicht<br />

oder ständiger Nachtschicht. Auch die tariflichen Altersteilzeitregelungen sind zwischen<br />

den verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich (Übersicht 11.4). Manchmal ist<br />

lediglich das kalendarische Alter, überwiegend jedoch das kalendarische Alter in Verbindung<br />

mit der Betriebszugehörigkeit anspruchsbegründend.

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