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6. Altenbericht

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grenze in doppelter Hinsicht: leistungsberechtigend und Erwerbstätigkeit beendend.<br />

Bezogen auf Altersbilder machen diese Unterscheidungen deutlich, dass Altersgrenzen,<br />

auch wenn sie Lebens- und Altersphasen konstituieren, nicht notwendigerweise mit bestimmten<br />

Stereotypen verbunden sein müssen.<br />

11.1.2 Funktionen von Altersgrenzen<br />

Den Hintergrund für Altersgrenzen bildet häufig die Annahme, dass mit zunehmendem<br />

Lebensalter die Leistungsfähigkeit abnimmt, kombiniert mit Schutzabsichten zugunsten<br />

älterer Menschen oder gegenüber dem Gemeinwesen, das vor Schäden, verursacht<br />

durch ältere Menschen, bewahrt werden soll (Büsges 1990). Altersgrenzen im Arbeitsleben<br />

werden aber auch als soziale Errungenschaft gewertet, nicht ein Leben lang arbeiten<br />

zu müssen. Sie wurden und werden bisweilen sozialpolitisch und arbeitsmarktpolitisch<br />

damit begründet, dass Platz für jüngere Arbeitskräfte geschaffen werden soll. Die Risikospezifik<br />

älterer Kunden und Kundinnen rechtfertigt im Versicherungswesen Altersgrenzen<br />

beziehungsweise altersspezifische Tarife. Während die Vorstellung einer mit steigendem<br />

Alter abnehmenden Leistungsfähigkeit ein negatives Altersstereotyp stützt und die<br />

großen Unterschiede in der Leistungsfähigkeit verschiedener älterer Menschen übergeht,<br />

können regelhaft älteren Menschen zugeordnete Vergünstigungen, sei es im öffentlichen<br />

oder im privaten Bereich, Teilhabechancen erhöhen – aber auch solche Vergünstigungen<br />

können negative Altersstereotypen im Sinne einer unterstellten Altersarmut oder Einkommensschwäche<br />

bedienen. Versicherungsmathematisch nachvollziehbare negative Risikoprofile<br />

älterer, insbesondere hoch betagter Menschen, die sich in versagten Vertragsabschlüssen<br />

auswirken oder zu unattraktiven Versicherungsbedingungen führen, wirken<br />

diskriminierend und teilhabeschädlich. Sie sind in ihrer Logik jedoch „legitim“ und nicht<br />

(notwendigerweise) mit einem negativen Altersstereotyp verbunden. So lassen sich Altersgrenzen<br />

nach Funktionen differenzieren: Es gibt zum Beispiel eine Schutzfunktion,<br />

eine Begünstigungsfunktion, eine Versorgungsfunktion oder die Funktion des Erhalts der<br />

Staatstüchtigkeit und eines funktionierenden Marktes sowie eine sie prägende, begünstigende,<br />

ambivalente und belastende „Seniorität“ (Lemming 2008: 16).<br />

Dazu gesellen sich Altersgrenzen, deren Funktion gar keinen unmittelbaren Bezug zum<br />

Alter aufweist. So wurden etwa in einigen Bundesländern Altersgrenzen für Wahlbeamte<br />

und Wahlbeamtinnen eingeführt, um die Wiederwahl von Funktionsträgern und Funktionsträgerinnen,<br />

etwa Oberbürgermeistern, Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeistern und<br />

Bürgermeisterinnen zu begrenzen. Zum Teil stand hier nicht die Vorstellung einer abnehmenden<br />

Leistungsfähigkeit Pate, vielmehr gab es konkrete „Anlässe“.<br />

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