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6. Altenbericht

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Tabelle 10.1: Alter und Pflegequote<br />

Alter von … bis<br />

unter ... Jahren<br />

Anteil der pflegebedürftigen Personen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe,<br />

in Prozent<br />

(Pflegequote)<br />

insgesamt männlich weiblich<br />

unter 15 0,6 0,6 0,5<br />

15 – 60 0,5 0,5 0,5<br />

60 – 65 1,6 1,7 1,6<br />

65 – 70 2,6 2,8 2,5<br />

70 – 75 4,8 4,8 4,9<br />

75 – 80 10,0 8,9 10,7<br />

80 – 85 20,0 15,6 22,2<br />

85 – 90 37,2 27,5 40,7<br />

90 und mehr 61,6 38,9 68,8<br />

insgesamt 2,7 1,8 3,6<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt 2007:13.<br />

Der Schwerpunkt von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Pflegebedarf liegt in<br />

zeitlicher Hinsicht im hauswirtschaftlichen Bereich und bei der Alltagsgestaltung. Diese<br />

Leistungen sind durch das Konstrukt der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI nicht oder<br />

nur teilweise abgedeckt. Anders ist dies bei Menschen mit Behinderungen und einem hohen<br />

persönlichen Assistenzbedarf: Bei ihnen werden umfangreiche Assistenzleistungen<br />

vom Sozialhilfeträger gewährt, um den Gesamtbetreuungsbedarf sicherzustellen (in zahlreichen<br />

Fällen über 10.000 Euro pro Monat). Noch höhere Beträge sind aus der Unfallversicherung<br />

bekannt: Hier gibt es keine rechtlich festgelegten Kostenbegrenzungen. Auch<br />

ist ein Verweis auf eine gegebenenfalls kostengünstigere stationäre Versorgung in der<br />

Regel nicht zugelassen (§ 44 SGB VII). Derartige Leistungen werden für ältere Pflegebedürftige<br />

vom Sozialhilfeträger in der Regel nicht erbracht. Anders als jüngere Behinderte<br />

werden alte Menschen mit Pflegebedarf, wenn sie auf intensive häusliche Unterstützung<br />

durch beruflich tätige Pflege- und Assistenzkräfte angewiesen sind, vom Sozialhilfeträger<br />

in der Regel auf die dann kostengünstigere Heimunterbringung verwiesen (§§ 9 und 13<br />

SGB XII).<br />

Die Pflegeversicherung sieht Teilleistungen für Teilbedarfe im Kontext von Pflegebedürftigkeit<br />

vor; sie sieht nicht vor, außerhalb der stationären Versorgung den Gesamtbedarf<br />

einer pflegebedürftigen Person an Unterstützungsleistungen zu decken. Trotzdem dominiert<br />

die Pflegeversicherung nach dem SGB XI in verschiedenen Hinsichten das weite<br />

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