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6. Altenbericht

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der palliativen Versorgung derzeit entgegen stehen. Weiterhin werden kommunikative<br />

Strukturen am Lebensende betrachtet und Bezüge zu Altersbildern aufgezeigt. Eine Auseinandersetzung<br />

mit Patientenverfügungen, ihren Anforderungen an die Autonomie der<br />

Betroffenen und ihren impliziten Altersbildern schließen das Kapitel ab.<br />

9.4.1 Akzeptanz des Alters und der Endlichkeit des Lebens<br />

Die Herkunft des Wortes „Heilen“ weist auf innere Unversehrtheit, aber auch auf Voranschreiten<br />

und Begleiten hin; die sprachgeschichtliche Bedeutung von „Therapie“ deutet<br />

hin auf dienend-pflegendes Beistehen. Das alles sind Aspekte, die im Zusammenhang mit<br />

chronischen Krankheiten von großer Bedeutung sind. Hauptziel der palliativen Behandlung<br />

ist es, die Lebensqualität und Funktionalität (im Sinne von Selbstständigkeit und<br />

Selbstverantwortung) der Patienten, Patientinnen und ihrer Angehörigen zu erhalten und<br />

zu verbessern. Im Vordergrund stehen dabei die Linderung von Schmerzen und anderer<br />

Krankheitsbeschwerden sowie die frühzeitige Erkennung und Thematisierung von sozialen,<br />

psychologischen und spirituellen Themen oder Problemlagen.<br />

Palliativversorgung stellt nach dem Verständnis der European Association for Palliative<br />

Care die grundlegendste Form der Versorgung dar, weil sie die Bedürfnisse der Patienten<br />

und Patientinnen ohne Berücksichtigung des Ortes versorgt. Sie ist umfassend, weil sie<br />

die betroffene Person, die Familie und die Gesellschaft einbezieht. Sie nimmt eine lebensbejahende<br />

Haltung ein: Der Mensch mit seinen Bedürfnissen steht – unabhängig<br />

vom Alter – im Mittelpunkt. Sterben wird als ein natürlicher Vorgang, als Teil des Lebens<br />

betrachtet, auf den unsere Gesellschaft eine ähnlich differenzierte Antwort zu geben hat<br />

wie auf andere Aufgaben, die dem Menschen in seinem Leben gestellt sind. Diese Haltung<br />

kann zu einem vorurteilsfreien Umgang mit dem Alter und den damit verbundenen<br />

Beeinträchtigungen beitragen. Die Endlichkeit des Lebens zu akzeptieren mag auch einer<br />

Pathologisierung von physiologischen Prozessen im Alter(n) und damit einhergehenden<br />

zu beobachtenden Tendenzen einer – zumeist ökonomisch motivierten und auf eine Erschließung<br />

von Absatzmärkten zielenden – Ausweitung des Krankheitsbegriffes vorbeugen.<br />

Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2004)<br />

besteht keine ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung unter allen Umständen. Es gibt<br />

Situationen, in denen eine Begrenzung von Diagnostik und Therapie angezeigt ist. Als<br />

Gradmesser des ärztlichen Handelns gilt dabei das Selbstbestimmungsrecht des Patienten<br />

oder der Patientin. Indem die Basisbetreuung des Menschen gesichert wird (menschenwürdige<br />

Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Linderung von Schmerzen und<br />

belastenden Symptomen) geht die Aufgabe der Ärzte und Ärztinnen in der palliativen Ver-<br />

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