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6. Altenbericht

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<strong>6.</strong>1.2 Die Arbeitsmarktpolitik für Ältere: Zweifelhafte Errungenschaften –<br />

notwendiger Paradigmenwechsel<br />

In Deutschland – wie in vielen anderen westeuropäischen Staaten – standen Altersbilder<br />

in der Arbeitswelt von je her im Kontext der Arbeitsmarktpolitik, der Rentenpolitik sowie<br />

der Altersgrenzenpolitik. Immer dann, wenn es sozial-, arbeitsmarkt- oder rentenpolitisch<br />

opportun war, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglichst früh in die Rente zu<br />

schicken, haben negative Altersbilder dominiert – und umgekehrt. Dies galt im Übrigen<br />

auch für die DDR, wo wegen der Arbeitskräfteknappheit ältere Beschäftigte möglichst<br />

lange im Erwerbsleben stehen sollten. In der Konsequenz dominierten hier positive Altersbilder.<br />

Allerdings gab es in der Vergangenheit – stets interessengeleitete – Versuche,<br />

die Wirkung negativer Altersbilder durch konkurrierende beziehungsweise relativierende<br />

Altersbilder zu kompensieren. Entwicklung und Verbreitung von Altersbildern in der Arbeitswelt<br />

sind somit immer auch zweckgebunden und mithin (politisch) beeinflussbar.<br />

In der frühen Phase (ab 1957) der Politik für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />

dominierte das Bild von den schutzbedürftigen älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.<br />

Dazu passt, dass vor allem in der sozialwissenschaftlichen Gerontologie ältere<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zumeist als typische Problemgruppe der Sozialpolitik<br />

gesehen wurden. Der Politik galten sie vorzugsweise als Zielgruppe von Maßnahmen<br />

der Humanisierung des Arbeitslebens oder von besonderen beschäftigungs- oder rentenpolitischen<br />

Schutzmaßnahmen. Zum einen gab es empirische Evidenz für ein alter(n)stypisch<br />

vorzeitiges Erkrankungs- und Frühinvaliditätsrisiko (besonders stark ausgeprägt<br />

in der Rentenversicherung der Arbeiter und Arbeiterinnen) insbesondere bei körperlich<br />

hoch belasteten gewerblich beschäftigten Älteren. Zum anderen erschienen Ältere auf<br />

dem Arbeitsmarkt besonders schutzbedürftig – erstmals war dies in der Beschäftigungskrise<br />

1966/67 auffällig, als Ältere explizit als besondere „arbeitsmarktpolitische Problemgruppe“<br />

galten. Dieser Status dokumentierte sich in speziellen Kündigungsschutz- und<br />

Bestandsschutzregelungen, Rationalisierungsschutzabkommen, der ausdrücklichen Erwähnung<br />

Älterer im Betriebsverfassungsgesetz sowie in besonderen Förderprogrammen<br />

im Rahmen des 1969 eingeführten Arbeitsförderungsgesetzes. Auch die in dieser frühen<br />

Phase erfolgten Absenkungen der gesetzlichen Altersgrenzen lassen sich in diesem Kontext<br />

der Humanisierung der Arbeitswelt anführen. Zu nennen sind:<br />

• die Ausweitung der vorgezogenen Altersgrenzen für Arbeitslose auf Arbeiter und<br />

Arbeiterinnen (1957);<br />

• die Einführung der Frauenaltersgrenze 1957 (als Reaktion auf die „Doppelbelastung“<br />

von erwerbstätigen Frauen);<br />

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