20.07.2013 Aufrufe

6. Altenbericht

6. Altenbericht

6. Altenbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Im Bereich des Straßenverkehrs kennt das deutsche Recht – anders als andere Länder,<br />

die entweder regelmäßige Überprüfungen der Fahrtauglichkeit anordnen oder aber Altersgrenzen<br />

mit potenziellen Verlängerungsoptionen kennen – bisher grundsätzlich keine<br />

Altersgrenzen.<br />

Altersgrenzen im Recht betreffen in unterschiedlicher Weise verschiedene gesellschaftliche<br />

Felder. Die Regelungstechniken, die intendierten Wirkungen und die mit den Altersgrenzen<br />

verbundenen Regelungsabsichten sind höchst different. So lassen sich keineswegs<br />

allgemeine altersdiskriminierende Wirkungen von Altersgrenzen ausmachen.<br />

11.2.1 Arbeitsverhältnisse und Altersgrenzen<br />

Anders als häufig angenommen wird, gibt das deutsche Arbeitsrecht keine gesetzlich geregelten<br />

Altersgrenzen für Arbeitsverhältnisse vor (Preis 2008). Tatsächlich wirken auf<br />

das Arbeitsrecht Altersgrenzen aus anderen Rechtsbereichen, insbesondere solche des<br />

Rentenversicherungsrechts mit seiner Regelaltersgrenze von 65 Jahren und ihrer schrittweisen<br />

Erhöhung auf 67 Jahre (§§ 35 Satz 2, 235 SGB VI). Dies bedeutet jedoch nicht,<br />

dass Arbeitsverhältnisse in der Regel mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze enden.<br />

Die Altersgrenze für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat sich empirisch vielmehr<br />

vorverlagert, was mit Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, mit Regelungen zur Altersteilzeit,<br />

mit Tarifverträgen und dem Kündigungsschutz zu tun hat. Hinter der vordergründig<br />

einfachen und eindeutigen Festlegung von Regelaltersgrenzen steht eine hochkomplexe<br />

Gemengelage rechtlicher Regulierungen von Arbeitsverhältnissen, die sich gegenseitig<br />

beeinflussen und darüber hinaus zum Teil überlagert werden durch arbeitsmarktpolitische<br />

Konstellationen und Interventionen (siehe Kapitel 6 in diesem Bericht). Wollte man Altersgrenzen<br />

im Arbeitsrecht flexibilisieren und individualisieren, wäre dies mit einer Vielzahl<br />

von Korrekturen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden. Die gesellschaftliche Debatte<br />

über eine Flexibilisierung der Altersgrenzen in der Arbeitswelt verläuft zudem höchst kontrovers,<br />

wie die Diskussionen auf dem 67. Deutschen Juristentag 2008 verdeutlichten.<br />

Vor allem für Sondergruppen von Beamten und Beamtinnen liegt die Altersgrenze deutlich<br />

niedriger als im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung: zum Beispiel für Soldaten<br />

und Soldatinnen bei 62 Jahren und für Offiziere und Offizierinnen in bestimmten Bereichen<br />

der Luftwaffe bei 40 Jahren (Igl 2009a). Ähnlich niedrige Altersgrenzen für bestimmte<br />

Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, etwa für Mitglieder des Cockpitpersonals<br />

in Luftfahrzeugen, die mit der Annahme einer sinkenden Leistungsfähigkeit<br />

begründet werden, wurden durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bestä-<br />

377

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!