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6. Altenbericht

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Seit 2008 sind die Rehabilitationsträger verpflichtet, Prävention zur Vermeidung oder<br />

Verminderung von Behinderung und chronischen Krankheiten zu leisten (§ 3 SGB IX,<br />

Vorrang der Prävention). Über die bereits bestehenden Patientenschulungen in der indikationsspezifischen<br />

Rehabilitation, die wesentliche präventive Elemente enthalten, hinaus<br />

wird dadurch ein Aufgabenfeld eröffnet, das in Zukunft gezielt zur Förderung der Gesundheit<br />

älterer Erwerbstätiger, aber auch älterer nicht mehr erwerbstätiger Personen sowie<br />

Hochbetagter genutzt werden kann.<br />

Der Grundsatz „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ ist bislang noch nicht hinreichend<br />

verwirklicht. Mit der aktuellen Richtlinie zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit<br />

nach SGB XI vom 8. Juni 2009 soll diesem gesundheitspolitischen Ziel „Prävention und<br />

Rehabilitation vor Pflege“ verstärkt Rechnung getragen werden. Im Rahmen der Begutachtung<br />

von Pflegebedürftigkeit ist vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)<br />

zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen der Prävention und der medizinischen<br />

Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind (§ 18 Abs. 6 SGB XI). Liegt<br />

eine Empfehlung auf rehabilitative Leistungen vor, so ist diese wie ein Antrag der versicherten<br />

Person auf diese Leistungen anzusehen. Da die Pflegekassen selbst nicht Träger<br />

dieser Leistungen sind, ist es ihre Aufgabe, bei den zuständigen Leistungsträgern darauf<br />

hinzuwirken, dass frühzeitig alle geeigneten Maßnahmen der Prävention, der Krankenbehandlung<br />

und der Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit<br />

zu vermeiden (Prävention vor Pflege). Aber auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit<br />

haben die Leistungsträger ihre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende<br />

Leistungen in vollem Umfang einzusetzen und darauf hinzuwirken, die Pflegebedürftigkeit<br />

zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhindern (§ 5<br />

SGB XI).<br />

9.1.4 Prävention im Kontext der Alternsforschung<br />

Das Thema „Prävention“ fand seit Erscheinen der deutschsprachigen Fachzeitschrift<br />

„Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie“ im Jahr 1968 immer wieder Eingang in die wissenschaftliche<br />

Auseinandersetzung. Die einschlägigen Beiträge lassen sich folgenden<br />

inhaltlichen und zeitlichen Schwerpunkten zuordnen: (1) Krankheiten und Folgekrankheiten,<br />

diese Beiträge machen den überwiegenden Anteil aller Beiträge mit präventivem Bezug<br />

aus und wurden kontinuierlich über vier Jahrzehnte hinweg publiziert, (2) physische<br />

und psychische Leistungsfähigkeit sowie Training, mit einem Publikationsschwerpunkt in<br />

den 1970er Jahren und erneut wieder seit 2000, (3) Stürze und Sturzfolgen, seit den<br />

1990er Jahren, (4) Ernährung und Nahrungsbedarf, mit einem Fokus auf physiologische<br />

Veränderungen insbesondere in den 1990er Jahren, (5) Lebensstil und Lebensqualität,<br />

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