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6. Altenbericht

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Die primäre Zielgruppe eines von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen <strong>Altenbericht</strong>s<br />

ist naturgemäß die Politik. Daneben ist der Sechste <strong>Altenbericht</strong> jedoch auch an die<br />

Fachgemeinschaft, an Fachorganisationen und an die Öffentlichkeit gerichtet. Der Sechste<br />

<strong>Altenbericht</strong> ermöglicht es älter werdenden Menschen, sich mit verschiedenen existierenden<br />

Selbst- und Fremdbildern auseinanderzusetzen. Diese Auseinandersetzung kann<br />

das Selbstvertrauen älterer Menschen in die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen stärken,<br />

auch indem Vorbilder aufgezeigt werden. Der Sechste <strong>Altenbericht</strong> wendet sich deshalb<br />

auch an alle Menschen, die sich mit dem eigenen Älterwerden auseinandersetzen<br />

wollen.<br />

1.3 Leitbilder für den Sechsten <strong>Altenbericht</strong><br />

Die Sechste <strong>Altenbericht</strong>skommission hat ihrer Arbeit zwei Leitbilder zugrunde gelegt: das<br />

Leitbild der Ermöglichung einer selbst- und mitverantwortlichen Lebensführung und das<br />

Leitbild der differenzierten Betrachtung des Alters und des Alterns. Die Analysen von Altersbildern<br />

in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen führen im Lichte dieser beiden<br />

Leitbilder zu den zentralen Empfehlungen der Kommission.<br />

a) Eine selbst- und mitverantwortliche Lebensführung ermöglichen<br />

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Probleme vorzugsweise dort zu lösen sind, wo sie<br />

entstehen, beziehungsweise dass größere soziale Einheiten erst dann für Problemlösungen<br />

zuständig sind und unterstützend („subsidiär“) tätig werden, wenn die jeweils kleineren<br />

sozialen Einheiten nicht zu einer selbstständigen Lösung in der Lage sind. Das Subsidiaritätsprinzip<br />

betont damit gleichermaßen die Nutzung bestehender Problemlösungspotenziale<br />

(z. B. des Individuums, der Familie und der Kommune) sowie die Verpflichtung<br />

übergeordneter sozialer Einheiten (der Kommune, des Staates), von vornherein befähigend<br />

und unterstützend tätig zu sein. Daraus leitet die Sechste <strong>Altenbericht</strong>skommission<br />

sowohl die Verpflichtung des Einzelnen und der Einzelnen ab, durch eine selbstverantwortliche<br />

Lebensführung Potenziale auszubilden und für sich selbst und andere zu nutzen,<br />

als auch die Verpflichtung des Staates, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die<br />

Menschen eine angemessene Ausbildung und Verwirklichung von Potenzialen ermöglichen.<br />

Individuelles und gesellschaftliches Altern können nur dann gelingen, wenn auch<br />

auf der Ebene des Individuums eine selbst- und mitverantwortliche Lebensführung verwirklicht<br />

wird, wenn Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter Verantwortung übernehmen<br />

– und darin umfassende Förderung erfahren. Mit dem Hinweis auf die Rahmenbedingungen,<br />

die der Staat schaffen muss, damit eine selbst- und mitverantwortliche Lebensführung<br />

des Individuums möglich wird, sollen auch dessen Sensibilität für soziale<br />

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