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6. Altenbericht

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steht, ist evident. Dies drückt sich auch in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger<br />

Menschen“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)<br />

2009) aus. Die kompensatorische und advokatorische Rechtspraxis zugunsten von in<br />

ihren Rechten bedrohten Menschen ist ein wesentlicher Beitrag zu einer Rechtskultur, die<br />

die individuellen Freiheits- und Menschenrechte gerade älterer Menschen betont. Das<br />

Bewusstsein und die Erfahrung, als älterer Mensch ebenso wie alle anderen Bürgerinnen<br />

und Bürger Inhaber oder Inhaberin von Rechten zu sein, prägt ein auf Selbstbewusstsein,<br />

Autonomie und Selbstbehauptung aufbauendes Altersbild. Entsprechende Institutionen<br />

aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich (z. B. der Sozialverband VdK Deutschland) oder<br />

entsprechende Aktivitäten der Rechtsanwaltschaft (Arbeitsgruppe Seniorenrecht im Deutschen<br />

Anwaltsverein) sowie advokatorische Anteile im Case Management und in der Seniorenberatung<br />

(z. B. von Kommunen) unterstützen Altersbilder, die sich von Defizitzuschreibungen<br />

emanzipieren. Eine auf differenzierten Altersbildern basierende und Altersbilder<br />

reflektierende Rechtsordnung und Rechtspraxis kann einen wesentlichen Beitrag<br />

zur Veränderung und zur Korrektur unterkomplexer und in der Tendenz defizitärer Altersbilder<br />

leisten.<br />

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