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6. Altenbericht

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tive Versorgungsmöglichkeiten – die Bedürfnisse der älteren Menschen vermehrt berücksichtigt<br />

werden sollten.<br />

Die stationäre Hospizversorgung wird seit 1998, die ambulante Hospizversorgung seit<br />

2002 von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anteilig und zunehmend unterstützt<br />

(§ 39a SGB V). Mit der Neuregelung der Finanzierung im Jahr 2009 wurde die Eigenbeteiligung<br />

der Versicherten bis auf gesetzlich verankerte Zuzahlungen abgeschafft.<br />

Die Hospizdienste erhalten einen festen Zuschuss zu den Personalkosten, da die bisher<br />

variablen Zuschussregelungen zu Fehlentwicklungen geführt haben. Allerdings liegt der<br />

Schwerpunkt der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eindeutig auf dem<br />

stationären Bereich. Ergänzend wurde im Jahr 2007 im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

erstmals eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verankert<br />

(§ 37b SGB V). Diese richtet sich – unabhängig vom Alter und der vorliegenden Grunderkrankung<br />

– an Personen mit besonders aufwändiger Versorgung mit dem Ziel, eine Betreuung<br />

in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Diese spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />

kann aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen als Leistung erbracht<br />

werden. Eine Bestandsaufnahme von 2009 bis dato zeigt ein sehr geringes Leistungsgeschehen.<br />

Da nicht oder kaum auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden kann,<br />

bemühen sich die Krankenkassen bislang vor allem darum, die strukturellen und vertraglichen<br />

Grundlagen der Leistungserbringung zu schaffen. Auch wenn die Versorgung in<br />

Gang gekommen ist, besteht eine flächendeckende Versorgung bislang bei weitem noch<br />

nicht (Gemeinsamer Bundesausschuss 2009).<br />

9.4.3 Patientenverfügungen<br />

Patientenverfügungen sind eine Hilfe für Professionelle im Gesundheitswesen, um Entscheidungen<br />

im Sinne der Betroffenen fällen zu können. Nach langer Diskussion in Politik<br />

und Wissenschaft und nach kontroversen parlamentarischen Debatten wurden im Sommer<br />

2009 Patientenverfügungen gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Regelungen weisen<br />

Patientenverfügungen – soweit sie präzise verfasst sind und sich auf ärztlich indizierte<br />

Maßnahmen beziehen – eine hohe Verbindlichkeit zu. Etwa zehn Prozent der Bevölkerung<br />

haben eine Patientenverfügung verfasst; eine Minderheit wünscht eine „verbindliche“.<br />

Die Diskussion um Patientenverfügungen ist geprägt von Leitbildern der Autonomie<br />

und Selbstbestimmung. Diese stehen jedoch im Spannungsverhältnis zu der Verwiesenheit<br />

auf die Unterstützung anderer, die Sterbesituationen vielfach kennzeichnet. Aus diesem<br />

Grund stehen Personen, die unmittelbar in die Versorgung Sterbender einbezogen<br />

sind, der mit Patientenverfügungen angestrebten Klarheit skeptischer gegenüber als praxisfernere<br />

Akteure wie Kostenträger und Politik. Auch die Mehrheit der Bevölkerung<br />

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