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6. Altenbericht

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sorgung weit über das Medizinische hinaus. Der Bundesärztekammer zufolge richtet sich<br />

die Palliativmedizin an Kranke oder Verletzte mit irreversiblem Versagen einer oder mehrerer<br />

vitaler Funktionen, unabhängig vom Alter. Ältere Menschen werden – im Gegensatz<br />

zu Personen in früheren Lebensphasen mit schwerwiegenden Erkrankungen – nicht explizit<br />

genannt, es bleibt unklar, inwieweit sie mit angesprochen sind. Die von der Bundesärztekammer<br />

verwendeten Begrifflichkeiten „Versagen vitaler Funktionen“ und „Patienten<br />

mit infauster Prognose“ sind eher negativ konnotiert, implizieren ein Scheitern ärztlichen<br />

Handelns und lassen der Heterogenität des Alters sowie dem natürlichen Sterbeprozess<br />

wenig Spielraum. Es stellt sich die Frage, ob die Palliativmedizin selbst (ungewollt) zu<br />

einer Medikalisierung des Lebensendes beiträgt, wenn sie – zwar nicht in ihrem Selbstverständnis,<br />

aber vielfach in der gegenwärtigen Forschung und Praxis – medikamentöse<br />

Maßnahmen zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle in den Mittelpunkt stellt.<br />

9.4.2 Rahmenbedingungen, Zielgruppen und ihre palliative Versorgung<br />

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) thematisiert ausdrücklich Altersbilder: Es soll<br />

Klischeevorstellungen entgegengewirkt werden, die Auswirkungen auf den Zugang von<br />

älteren Menschen zur Palliativversorgung haben. Palliativversorgung ist multidisziplinär<br />

und beinhaltet die Teilbereiche der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der durch Ehrenamtlichkeit<br />

gekennzeichneten Hospizarbeit. Man unterscheidet zwischen einer allgemeinen<br />

Palliativversorgung, die insbesondere von den Hausärzten und Hausärztinnen,<br />

ambulanten Pflegediensten und allgemeinen Krankenhausabteilungen getragen wird, und<br />

einer spezialisierten Palliativversorgung. Letztere umfasst stationäre Hospize, Palliativstationen<br />

und Konsiliardienste im Krankenhaus sowie ambulante Palliativ- und Hospizdienste.<br />

Die Zahl stationärer und ambulanter Hospiz- und Palliativeinrichtungen ist im vergangenen<br />

Jahrzehnt deutlich angestiegen. Mit etwa 1.500 (im Jahr 2009) ambulanten Hospizdiensten<br />

sind diese flächendeckend vertreten, was für ambulante Palliativdienste, Hospize<br />

und Palliativstationen in Krankenhäusern (noch) nicht zutrifft.<br />

Konnten bis vor wenigen Jahren ambulante Hospizleistungen nur in Haushalt und Familie<br />

der Versicherten erbracht werden, hat der Gesetzgeber auf dieses Defizit mit der gesetzlichen<br />

Stärkung der Hospizleistungen in der stationären Versorgung sichtbar reagiert. Seit<br />

Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes ist auch die Erbringung ambulanter<br />

Hospizleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen möglich. Dennoch findet eine bedarfsgerechte<br />

Palliativversorgung in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen bislang<br />

kaum statt. Es gibt kaum entsprechende Verträge, die möglichen Leistungen werden somit<br />

nicht abgerufen. Ursachen sind Personalknappheit, eine inadäquate Ausbildung, aber<br />

auch eine zum Teil erschwerte Kommunikation und Kooperation mit niedergelassenen<br />

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