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Kinderund

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 117 – Drucksache 18/11050<br />

Exkurs:<br />

Jugendliche im 15. Kinder- und Jugendbericht – Ergebnisse der Beteiligung Jugendlicher<br />

an der Berichterstattung<br />

Der 15. Kinder- und Jugendbericht sollte, so der Berichtsauftrag, nicht nur den aktuellen Stand der Forschung<br />

und Diskurse über „die“ Jugend, ihre Lebenslagen etc. darstellen, sondern auch die Sicht junger Menschen berücksichtigen.<br />

Entsprechend wurde der Sachverständigenkommission im Berichtsauftrag anheimgegeben, dass<br />

als „innovatives Element in der Jugendberichterstattung (…) die Sicht junger Menschen – als Expertinnen und<br />

Experten in eigener Sache – als ein wesentlicher Bezugspunkt Eingang in den 15. KJB finden (soll)“ (BMFSFJ<br />

2014, S. 2).<br />

Die Bundesregierung unterstützte ihren Anspruch auf Beteiligung Jugendlicher auch durch die Berufung eines<br />

Vertreters des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) in die Sachverständigenkommission, über den die Belange<br />

junger Menschen, wie sie in den Kontexten der Jugendverbände und Landesjugendringe geäußert werden, in die<br />

Arbeit der Kommission einflossen. Zudem sollten auch Jugendliche direkt über einen von der Kommission zu<br />

entscheidenden Weg einbezogen werden. Anknüpfend an eine lange Tradition der Jugendforschung, die Jugendliche<br />

insbesondere auch im Rahmen einer partizipativen Forschung in ihre Forschungsansätze einbezieht, diskutierte<br />

die Kommission, durch welches Verfahren es gelingen kann, die Sichtweisen Jugendlicher im Bericht zu<br />

berücksichtigen. Insbesondere die Kapitel drei und vier des 15. Kinder- und Jugendberichts „Alltagsleben, Ausdrucksformen<br />

und Handlungsräume Jugendlicher“ sowie „Das digital-vernetzte Leben Jugendlicher“ sind so<br />

angelegt worden, dass sich hier die im Rahmen der Jugendforschung ergebenen Sichtweisen und Positionen<br />

Jugendlicher verstärkt wiederfinden. Aber auch darüber hinaus war es wichtig, dem Anspruch der Bundesregierung<br />

dadurch Rechnung zu tragen, dass unmittelbare Stimmen und Sichtweisen Jugendlicher im Bericht abgebildet<br />

werden. Hierfür wählte die Kommission ein besonderes Verfahren, das im Folgenden erläutert wird.<br />

Darüber, dass eine Partizipation im Sinne eines wirklichen Beteiligungsprozesses an der Berichtserstellung im<br />

vorgegebenen zeitlichen und organisatorischen Rahmen der Arbeiten zum 15. Kinder- und Jugendbericht – im<br />

Sinne eines tatsächlichen Beteiligungsprozesses – nicht möglich sein würde, war sich die Kommission schnell<br />

einig. Genau aus diesem Grund ist der vorliegende Teil auch nicht in die Kapitelnummerierung des 15. Jugendberichts<br />

eingegangen, sondern wird als eine Art Exkurs in den Bericht aufgenommen. Er steht damit quer zu den<br />

anderen Teilen des Berichts.<br />

Begründung der Herangehensweise<br />

Wird die Sozialberichterstattung zunächst als Bestandteil der Jugendpolitik und als eine Form der Politikberatung<br />

gesehen, so ist es konsequent, auch Jugendliche selbst einzubeziehen. Die Diskussion um die Beteiligung<br />

Jugendlicher im (jugend-)politischen Raum ist nicht neu. Insbesondere seit den 1990er Jahren artikuliert sie sich<br />

in der Entwicklung und Erprobung unterschiedlicher Methoden und Methodenmixe, auch neben, durch und in<br />

den bereits bestehenden Strukturen der organisierten Jugend. In verschiedenen Bundesländern wurden Beteiligungsformate<br />

in die Gemeindeordnungen aufgenommen und Jugendparlamente gegründet. Deutlich wurde<br />

damit, dass sowohl offene, spontane und unverbindliche Formen (z. B. Jugendforen, Stadtteilspaziergänge, Umfragen<br />

etc.), als auch als auf Dauer angelegte, verbindliche, konventionelle und klassische Formen (v. a. <strong>Kinderund</strong><br />

Jugendverbände und -ringe, Jugendgemeinderäte, Jugendparlamente etc.), eine Berechtigung haben, da sie<br />

unterschiedliche Gruppen ansprechen und an unterschiedlichen Settings ansetzen. Die Diskussion hat sich seitdem<br />

fortgesetzt. So weist das Bundesjugendkuratorium (BJK) bereits seit längerem auf die Notwendigkeit und<br />

Bedeutung zivilgesellschaftlicher Beteiligung in der Kinder- und Jugendpolitik hin (BJK 2009), Empfehlungen<br />

zur Umsetzung und Hinweise auf Qualitätsstandards wurden u. a. vom BMFSFJ (2012) veröffentlicht. Im Rahmen<br />

der EU-Jugendstrategie wird ebenfalls in besonderer Weise die Notwendigkeit direkter Beteiligungsformen<br />

betont (vgl. www.allianz-fuer-jugend.de). Bezieht man vorhandene Qualitätsstandards ein (z. B. NAP „Für ein<br />

kindergerechtes Deutschland!“), werden die Grundlagen, Ziele und Bedingungen der Teilhabe junger Menschen<br />

aus pädagogischer und politischer Sicht erkennbar. Entwickelt wurden diese Verfahren und Standards für die<br />

Beteiligung junger Menschen zuvorderst für die Beteiligung an politischen Entscheidungen, sei es in der Kommunal-,<br />

Landes-, Bundes- oder Europapolitik.<br />

An der Erstellung von Jugendberichten wurden Jugendliche bisher nicht direkt beteiligt, denn bislang standen<br />

der Transfer von legitimiertem Wissen über Jugendliche und die Entwicklungen in der Jugendhilfe und der<br />

Jugendpolitik über die Sachverständigen in den Berichtskommissionen im Vordergrund. Zwar wurden seit jeher

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