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Kinderund

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/11050<br />

Das letzte themenspezifische Kapitel 7 dreht sich um jene sozialen Dienste, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />

– vorzugsweise in prekären Lebenslagen – Angebote und Unterstützung unterbreiten. Dabei werden<br />

vier thematische Horizonte entfaltet: Erstens wird der Blick auf die Schwellen und Schnittstellen zwischen<br />

Schule und Beruf gerichtet; Fragen der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit werden in diesem Zusammenhang<br />

ebenso aufgeworfen wie, vor allem, die Unzulänglichkeiten des Berufsbildungswesens mit seinem<br />

Übergangssystem. Zweitens werden die Hilfen zur Erziehung und dabei vor allem die Situation der jungen Volljährigen<br />

thematisiert. Der Bericht lenkt in diesem Zusammenhang den Blick zum einen auf die Ambivalenz,<br />

dass die Beendigung der Hilfen relativ pauschal mit dem Übergang in die Volljährigkeit vollzogen wird, obwohl<br />

alle Daten darauf hinweisen, dass zu diesem Zeitpunkt von einem Übertritt in ein selbstständiges Erwachsenenleben<br />

nicht die Rede sein kann. Zum anderen wird auch hier die Herausforderung erörtert, wie sich in diesem<br />

Feld der Kinder- und Jugendhilfe „Jugend ermöglichen“ lässt.<br />

In einem dritten Akzent wird die Frage des Umgangs mit Inklusion im Jugendalter ins Blickfeld gerückt, also<br />

weniger ein einzelner sozialer Dienst betrachtet, als vielmehr umgekehrt gefragt, wie sich die heutigen Inklusionserwartungen<br />

auf die generellen jugendpolitischen Akzentsetzungen auswirken. Insofern muss der Blick über<br />

den Horizont der Inklusion in der Schule geweitet werden auf die Seite der beruflichen Fragen in punkto Inklusion<br />

sowie der generellen Herausforderung eines inklusiven Alltagslebens im Jugendalter.<br />

Abgeschlossen wird das siebte Kapitel mit den sozialen Diensten im Horizont der Lebenslage Flucht. Als die<br />

Kommission mit der Bearbeitung des Berichtsauftrags begann, war dieses Thema in seiner spezifischen Dynamik<br />

und in seinen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe noch nicht absehbar. Umso mehr hat sich im<br />

Laufe der Zeit ein Versuch als notwendig erwiesen, trotz aller Vorläufigkeit auch diesen Horizont thematisch zu<br />

erschließen. In diesem abschließenden Abschnitt wird dies auf einer ausgesprochen aktuellen Datenbasis und<br />

Befundlage angestrebt.<br />

Der 15. Kinder- und Jugendbericht endet mit einem achten und letzten Kapitel, das an sämtliche vorigen Kapitel<br />

anschließt und anknüpft. Unter dem Leitmotiv „Jugend ermöglichen“ werden die Herausforderungen und Empfehlungen<br />

des Berichts zu den einzelnen Themenfeldern in den Mittelpunkt gerückt. Im Unterschied zu früheren<br />

Berichten hat die Kommission dabei auf einen eigenen Abschnitt zu Empfehlungen verzichtet und stattdessen<br />

die aus ihrer Sicht wesentlichen Herausforderungen thesenförmig zugespitzt in dieses Kapitel eingebaut.<br />

Die Sachverständigenkommission ist für den vorliegenden 15. Kinder- und Jugendbericht in seiner Gesamtheit<br />

verantwortlich. Dies gilt für alle Teile und Kapitel, die in den Sitzungen gemeinsam konzipiert und diskutiert<br />

wurden. Gleichwohl wurden auch arbeitsteilige Absprachen darüber getroffen, welche Mitglieder welche Kapitelverantwortlichkeiten<br />

übernehmen und die jeweiligen Entwurfstexte formulieren. Daneben erfolgten Zuarbeiten<br />

immer wieder durch andere Kommissionsmitglieder und in Teilen auch durch die Geschäftsstelle. Die so<br />

entstandenen Entwurfstexte wurden zumeist eingehend diskutiert und abgestimmt.<br />

Die Sachverständigenkommission für den 15. Kinder- und Jugendbericht hat, wie alle bisherigen Kommissionen<br />

auch, keine eigenen wissenschaftlichen Untersuchungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben. Gleichwohl<br />

wurden zahlreiche Expertisen zu aktuellen Fragestellungen und zu relevanten Themen des Berichts erstellt (vgl.<br />

Anhang des Berichts), deren Ergebnisse an vielen Stellen in die Berichterstellung eingeflossen sind. Ergänzt<br />

wird der 15. Kinder- und Jugendbericht infolgedessen zeitnah um die Online-Publikationen und um einen gedruckten<br />

Expertisenband.<br />

Die Kommission hat ihre Arbeit am 28. Oktober 2014 begonnen. Sie konnte den Bericht nach zahlreichen, meist<br />

mehrtägigen Sitzungen der Gesamtkommission sowie zusätzlichen Treffen bzw. Telefon- und Videokonferenzen<br />

in kleineren Teams sowie einer arbeitsintensiven Schlussphase am 15. September 2016 der Bundesministerin<br />

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abschließend übergeben.<br />

Die Sachverständigenkommission hat, hieran ist zu erinnern, den Bericht neben ihren sonstigen beruflichen<br />

Verpflichtungen erstellt. Dies ist eine besondere Herausforderung, die unübersehbar mit erheblichen Belastungen<br />

einhergeht und unter den heutigen Bedingungen und Restriktionen für viele Kommissionsmitglieder kaum<br />

mehr zu leisten ist. Dies erfordert aus Sicht der Kommission auch ein neues Nachdenken über die Möglichkeiten<br />

und Grenzen der Erstellung eines so ausführlichen und umfangreichen Berichts.<br />

Dennoch hat die Kommission diese Herausforderung in großer Selbstverständlichkeit angenommen. Dass eine<br />

zeitlich limitierte Kommissionsarbeit in einer Gruppe, die ihre thematischen Schnittmengen und ihre gemeinsamen<br />

Linien erst ausloten muss, kein Selbstläufer ist, dürfte nicht sonderlich überraschen. Umso mehr ist allen<br />

Kommissionsmitgliedern ganz herzlich für ihre Diskussionsfreude, ihr Engagement, ihre Ausdauer und bisweilen<br />

auch ihren Langmut zu danken, um gemeinsam an der Erstellung dieses Themenberichts zu arbeiten, auch

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