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Kinderund

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Drucksache 18/11050 – 454 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Politisch wurde mittlerweile durch Initiativen der Bundesregierung zur schnelleren Ausweisung und Abschiebung<br />

reagiert (vgl. BGBl Jg. 2016 Teil 1, Nr. 12 vom 16. März 2016).<br />

Mit Blick auf die Einschätzung von Risiken der Delinquenz von Geflüchteten, aber auch mit Blick auf ihre Viktimisierung<br />

erscheint es notwendig, die aktuell vielfach polarisierende Diskussion, die sich z. B. in einer sehr<br />

ausgeprägten Willkommenskultur einerseits und der offenen Ablehnung gegenüber Geflüchteten andererseits<br />

zeigt (vgl. Küpper/Zick 2016), zu versachlichen (vgl. auch Walburg 2016; Haverkamp 2016). In Anbetracht<br />

dessen werden nachfolgend vorhandene Daten und Fakten zur Delinquenzbelastung sowie zur Viktimisierung<br />

im Kontext von Zuwanderung zusammengeführt – wobei ausdrücklich zu betonen ist, dass diese Daten sich auf<br />

alle Altersgruppen beziehen. Altersspezifische Auswertungen – etwa in Bezug auf Jugendliche oder junge Erwachsene<br />

– stehen derzeit nicht zur Verfügung.<br />

Um die Delinquenzbelastung von Bevölkerungsgruppen einschätzen zu können, erfolgt in der Regel – trotz der<br />

einschränkenden Aussagekraft v. a. in Bezug auf (junge) Geflüchtete 131 – eine Betrachtung der aktuellen Polizeilichen<br />

Kriminalstatistik (PKS) (Bundeskriminalamt 2016a). Dabei zeigt sich für das Berichtsjahr 2015 insgesamt<br />

über alle Altersgruppen hinweg ein Anstieg von Straftaten (+4,1 %), der allerdings überwiegend auf ausländerrechtlichen<br />

Verstößen beruht. Delikte im Kontext von Zuwanderung, die von deutschen Personen gar<br />

nicht begangen werden können, sind Verletzungen ausländer- und/oder asylrechtlicher Regelungen, wie beispielsweise<br />

unerlaubte Einreise oder unerlaubter Aufenthalt in Deutschland. Ohne deren Berücksichtigung liegen<br />

die Zahlen auf dem Niveau des Vorjahres 2014 (+/- 0,0 %). Die gleiche Entwicklung zeigt sich für den<br />

Deliktbereich Gewaltkriminalität (+0,2 %) (vgl. Tab. 7‒5).<br />

Tabelle 7-5<br />

Ausgewählte Straftaten (Fallzahlen)<br />

2014 und 2015, absolut, Veränderungen in %<br />

Art der Straftaten 2014 2015 Veränderungen in %<br />

mit ausländerrechtlichen Straftaten 6.082.064 6.330.649 +4,1<br />

ohne ausländerrechtliche Straftaten 5.925.668 5.927.908 +/-0,0<br />

Gewaltkriminalität 180.955 181.386 +0,2<br />

Quelle: BKA 2016a, S. 19<br />

Auch der Anstieg von Tatverdächtigen (+10,2 %) beruht überwiegend auf ausländerrechtlichen Verstößen. Ohne<br />

deren Berücksichtigung zeichnet sich ein Rückgang bei jugendlichen Tatverdächtigen (-4,6 %) ab (vgl. Bundeskriminalamt<br />

2016a, S. 10). Mit Blick auf Straftaten allgemein, aber auch mit Blick auf jugendliche Tatverdächtige<br />

lässt sich also – sofern man die ausländerrechtlichen Verstöße außen vor lässt – kein Anstieg im Vergleich<br />

zum Vorjahr beobachten. Die Verteilung der Delikte Eigentums-, Fälschungs- und Vermögensdelikte,<br />

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung entsprechen der durchschnittlichen registrierten<br />

Kriminalität in Deutschland.<br />

Auch wenn auf den ersten Blick ein Anstieg der Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderinnen und Zuwanderern<br />

zu verzeichnen ist, ist dieser Anstieg insgesamt geringer als angesichts des Bevölkerungszuwachses im<br />

Rahmen der Zuwanderung zu erwarten wäre.<br />

Eine zweite Datenquelle – die jedoch wiederum nicht nach Alter und Geschlecht differenziert – stellen die aktualisierten<br />

Lageberichte des Bundeskriminalamtes zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung dar (1. Quartal<br />

131<br />

Die beschränkte Aussagekraft der PKS in Bezug auf junge Geflüchtete liegt darin, dass keine belastbaren Zahlen der Grundgesamtheit (=<br />

Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Status etc.) vorliegen. Die damit verbundene Schwierigkeit,<br />

die Daten richtig zu interpretieren, betrifft aber nicht nur die Geflüchteten. Analoges gilt für alle nichtdeutschen Straftatverdächtigen. Deshalb<br />

werden in der PKS zwar die Anteile der Nichtdeutschen an allen Tatverdächtigen ausgewiesen, aber es werden keine Tatverdächtigenbelastungszahlen<br />

(TVBZ), also der Anteil der Tatverdächtigen an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe berechnet, weil die Grundgesamtheit<br />

der in Deutschland lebenden Nichtdeutschen nicht ausreichend präzise bekannt ist (z. B. aufgrund „illegaler“ Aufenthalte, aber<br />

auch durch Touristinnen und Touristen, Grenzpendlerinnen und -pendler).

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