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Kinderund

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Drucksache 18/11050 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Die Kernherausforderungen des Jugendalters beschreibt der 15. Kinder- und Jugendbericht mit drei Begriffen:<br />

Qualifizierung, Selbstpositionierung und Verselbstständigung. Innerhalb dieser „gesellschaftlich-funktionalen<br />

Zuschreibungen an das Jugendalter“ (15. KJB, S. 96) stellen sich bestimmte Handlungsanforderungen an junge<br />

Menschen. Jugend – verstanden als „sozialer Integrationsmodus“ – verhält sich in diesen drei zentralen Feldern,<br />

in denen „junge Menschen in ein Verhältnis zur Gesellschaft gesetzt werden und sich setzen (können)“ (15.<br />

KJB, S. 84). Für Jugendliche und junge Erwachsene geht es darum, eine Allgemeinbildung sowie soziale und<br />

berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen (Qualifizierung), für sich selbst Verantwortung zu übernehmen (Verselbstständigung)<br />

und eine Balance zwischen individueller Freiheit und sozialer Zugehörigkeit und Verantwortung<br />

zu entwickeln (Selbstpositionierung). Jugendliche und junge Erwachsene tun dies, indem sie selbst handeln,<br />

lernen, entscheiden, ausbalancieren, experimentieren usw.<br />

Mit der Beschreibung der Umstände und Prozesse von Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung<br />

sowie ihrer Zusammenhänge und Wechselwirkungen bietet der 15. Kinder- und Jugendbericht einen<br />

umfassenden Überblick über die Lebenslagen und das Alltagshandeln Jugendlicher und junger Erwachsener.<br />

Unter Verweis auf die Verantwortung von Politik und Gesellschaft für gesellschaftliche Teilhabe formuliert der<br />

15. Kinder- und Jugendbericht: „Jugend als Integrationsmodus ist durch gesellschaftliche Strukturen sozialer<br />

Ungleichheit gekennzeichnet, [...] die Möglichkeiten der Qualifizierung, Verselbstständigung und der Selbstpositionierung<br />

sind unter jungen Menschen ungleich verteilt“ (15. KJB, S. 162). Ungleiche Teilhabechancen, die<br />

sich zum Teil überlagern und kumulieren, verortet die Sachverständigenkommission insbesondere im Verhältnis<br />

zu früheren Generationen, in regionalen und sozialräumlichen Disparitäten, in Bildungsungleichheit und Teilhaberisiken<br />

sowie in strukturellen Barrieren im Bildungssystem.<br />

Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass hier zentrale, ressort- und ebenenübergreifende Handlungsfelder<br />

für eine jugendgerechte Gesellschaft liegen. Um heute „Jugend zu ermöglichen“, wie der Bericht es formuliert,<br />

müssen maßgebliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Lebenslagen junger Menschen in den Blick<br />

genommen und auf politische Handlungsnotwendigkeiten hin überprüft werden: Der Bericht liefert hilfreiche<br />

empirische Daten zur demografischen Entwicklung und zu den sozialen und wirtschaftlichen Lebensumständen<br />

Jugendlicher.<br />

Aus Sicht der Bundesregierung eignen sich die Kernherausforderungen Qualifizierung, Verselbstständigung und<br />

Selbstpositionierung, vor denen alle jungen Menschen stehen, um die Maßnahmen des Bundes und die der Kinder-<br />

und Jugendhilfe systematisch in Beziehung zu setzen zu den Interessen und Bedürfnissen der Jugend selbst.<br />

Das wird dem Anspruch „Eigenständiger Jugendpolitik“ gerecht, politisches und gesellschaftliches Handeln<br />

nicht aus der Perspektive von Zuständigkeiten, sondern ausgehend von den Lebenslagen junger Menschen, ihren<br />

Interessen und der gemeinsamen Verantwortung für eine jugendgerechte Gesellschaft zu denken.<br />

Der 15. Kinder- und Jugendbericht stellt fest, dass Anfang und Ende von Jugend nicht eindeutig bestimmbar<br />

sind. Er betont, dass viele Schritte zur Bewältigung der genannten Kernherausforderungen mit der Volljährigkeit<br />

noch nicht getan sind. So ist die Mehrzahl der jungen Menschen bei Ausbildungsbeginn bereits volljährig.<br />

Viele erreichen die ökonomische Verselbstständigung aber erst im dritten Lebensjahrzehnt. Nach Ansicht der<br />

Berichtskommission ist es sozial- und bildungspolitisch notwendig, Qualifizierungs-, Selbstpositionierungs- und<br />

Verselbständigungsprozesse bei jungen Erwachsenen gezielt zu begleiten und zu fördern.<br />

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Berichtskommission, dass ein zeitgemäßes Verständnis von Jugend<br />

die Übergänge im jungen Erwachsenenalter mit berücksichtigen muss. Die Empfehlung, dass weitere konkrete<br />

Angebote dazu erforderlich sind (z. B. Unterstützung für Careleaver, Maßnahmen gegen prekäre Berufseinmündungen),<br />

wird die Bundesregierung mit Blick auf Unterstützungsformen und Politikstrategien für junge<br />

Erwachsene überprüfen. Die „Eigenständige Jugendpolitik“ steht dafür mit verschiedenen Maßnahmen im Rahmen<br />

der Jugendstrategie „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“.<br />

Unter dem Dach dieser Jugendstrategie arbeitet das BMFSFJ seit 2015 gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen<br />

Partnern an verschiedenen Vorhaben, die an den folgenden Grundsätzen „Eigenständiger Jugendpolitik“<br />

ausgerichtet sind:<br />

– Perspektive der Jugend: Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen im Mittelpunkt<br />

– Politik für, mit und von Jugendlichen: wirkungsvolle Jugendbeteiligung<br />

– Zwischen Anforderungen und Bedürfnissen: Zeiten und (Frei-)Räume<br />

– Gemeinsame Aufgabe: Bereiche und Ebenen übergreifende Herausforderungen für Politik und Gesellschaft

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