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Drucksache 18/11050 – 416 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

In der Praxis lassen sich zwei Varianten unterscheiden: Es gibt erstens Engagementnachweise, die von<br />

Teilnehmenden weitgehend selbst ausgefüllt werden. In der zweiten Variante wird der Engagementnachweis<br />

vonseiten der Träger bzw. der Verantwortlichen des Veranstalters ausgefüllt.<br />

Eine weit bekannte Form des Engagementnachweises stellt die JuleiCa (Jugendleiter-Card) dar (vgl. auch<br />

Abs. 2.2.3.2) 109 . Dieser Nachweis kann nach 40 Stunden Schulung der Themengebiete: „Gruppenpädagogik,<br />

Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden für ehrenamtliche Mitarbeitende<br />

eines Trägers der Jugendarbeit“ von Jugendlichen ab 16 Jahren erworben werden. Er dient der Anerkennung<br />

ehrenamtlichen Engagements. Mit der JuleiCa sind mitunter Vergünstigungen als eine Form der<br />

Wertschätzung verbunden (bspw. Ermäßigungen beim Freibad- oder Kinobesuch). Die Nachweise können<br />

vom örtlichen Träger ausgestellt werden, wenn die Schulungen die geforderten Bedingungen erfüllen.<br />

(3) Während die Teilnahmebestätigung und der Engagementnachweis den Schwerpunkt auf die Beschreibung<br />

der Tätigkeiten legen, konzentrieren sich Kompetenznachweise auf mögliche Resultate der Lern- und Bildungsprozesse.<br />

In diesem Sinne lassen sich Kompetenznachweise als Engagementnachweise mit einer Beschreibung<br />

der erworbenen Kompetenzen begreifen. Dabei können zunächst drei Formen idealtypisch unterschieden<br />

werden: Kompetenzbestätigungen, Bilanzierungsverfahren und Dialogverfahren.<br />

– Eine einfache Form von Kompetenznachweisen stellen Kompetenzbestätigungen dar. Sie beschreiben,<br />

was Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Veranstaltung gelernt haben (sollten). Die Differenzen<br />

zur Teilnahmebestätigung sind manchmal nur im Detail erkennbar. In der Sache allerdings macht es<br />

einen großen Unterschied, ob bestätigt wird, dass jemand an einem Kurs z. B. zu einer bestimmen<br />

Werktechnik teilgenommen hat, wobei implizit unterstellt wird, dass man dabei auch den Umgang mit<br />

dieser Technik erlernt habe, oder explizit bestätigt wird, dass jemand die entsprechenden handwerklichen<br />

Kompetenzen erworben hat. Kompetenzbestätigungen werden meist von den Trägern und Anbietern<br />

der Kurse ausgestellt.<br />

– Im Gegensatz zu Kompetenzbestätigungen, die den Teilnehmenden den Erwerb der entsprechenden<br />

Kompetenzen schlicht bestätigen, setzen Bilanzierungsverfahren auf Selbstreflexion (vgl. Sorge 2012,<br />

S. 303). Im Kern setzen diese Verfahren auf die selbstreflexive Bewusstmachung dessen, was man in<br />

einem bestimmten Rahmen gelernt hat. Diese Verfahren zielen auf den individuellen Nutzen und bieten<br />

– wenn es gut geht – einen Zuwachs an Selbstbewusstsein und Wissen über die eigenen Kompetenzen<br />

sowie weitere Anreize zu (gezieltem) Lernen (ebd.). Meist werden derartige Verfahren im<br />

Rahmen der Berufsorientierung am Übergang von der Schule zur Ausbildung bzw. Beruf angewendet<br />

(Sorge 2012, S. 303). Sie bestehen typischerweise aus mehreren Schritten. Mittels eines selbst auszufüllenden<br />

Tests bzw. entsprechender Checklisten werden die bereits erworbenen Kompetenzen eruiert,<br />

um darauf aufbauend individuelle Ziele in einem „Arbeits- und Entwicklungsplan“ (ebd., S. 304) festzulegen.<br />

– Kennzeichnend für die dritte Variante, die sogenannten Dialogverfahren, ist, dass die Kompetenzbilanz<br />

der jugendlichen Teilnehmenden zusammen mit einer Fachkraft in einem Dialog erarbeitet wird.<br />

Nicht selten bestehen auch diese aus mehrstufigen Verfahren.<br />

(4) Test- und Assessmentverfahren stellen die vierte Form der Bemühungen dar, non-formale und informelle<br />

Lern- und Bildungsprozesse sichtbar zu machen. Charakteristisch ist ihr hoher Grad an Standardisierung<br />

der Beobachtung bzw. Messung. Auf der Basis von entsprechenden Konstrukten werden Fähigkeiten, Wissensbestände,<br />

Kompetenzen und Einstellungen weitgehend objektiviert, meist in Form von formalisierten<br />

Fragebögen oder Frageitems, erhoben. Die vermutlich derzeit bekanntesten Testinstrumente dürften die<br />

Fragebögen aus den PISA-Studien sein. Auch wenn dabei üblicherweise die spezifischen Tätigkeiten und<br />

die in der Kinder- und Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen nicht eigens erfasst werden bzw. im Mittelpunkt<br />

der Aufmerksamkeit stehen, zeigt ein genauer Blick in die Fragebogenbatterien, dass dabei auch Aspekte<br />

– wie z. B. allgemeine Problemlösefähigkeiten – erfasst werden, die auch im Rahmen von Lern- und<br />

Bildungsprozessen im Kontext Kinder- und Jugendarbeit erworben werden können.<br />

Auch in Bezug auf Assessment gilt, dass – soweit bekannt – es kein Verfahren gibt, das ausdrücklich in der<br />

Kinder- und Jugendarbeit erworbene Kompetenzen in den Blick nimmt. Wenn aber im Rahmen eines Assessments<br />

erfasst wird, wie eine Person z. B. Probleme bewältigen, organisieren oder sozial kompetent handeln<br />

109<br />

Vgl. www.juleica.de/570.0.html. [19.10.2016].

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