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Kinderund

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Drucksache 18/11050 – 474 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

aber ist, dass in dieser für Jugendliche zentralen Institution die Beteiligungsmöglichkeiten eher gering sind, sich<br />

auf die Schülermitverantwortung begrenzt und dies bisher kaum ernsthaft als veränderbar angesehen wird.<br />

Immer wieder wird auf rechtliche Probleme verwiesen, wenn die Beteiligung Jugendlicher bei grundlegenden<br />

Entscheidungen gestärkt werden soll. Diese werden z. T. dann angeführt, wenn es um die Entscheidungshoheit<br />

der parlamentarisch gewählten Gremien geht. Auch geht es um formale Voraussetzungen, die Jugendliche kaum<br />

erfüllen können, wenn es um die Anerkennung und Akzeptanz der jugendlichen Forderungen geht. Zweifellos<br />

bedarf es hier einer Klärung entsprechender formaler Voraussetzungen.<br />

Insbesondere besteht bei der Beteiligung ein Umsetzungs- und Gestaltungsproblem sowie – was noch schwerer<br />

wiegt – ein Ernsthaftigkeitsproblem. So stellen sich aktuell einige konzeptionelle wie grundsätzliche Fragen: Ist<br />

Beteiligung zu sehr ritualhaft oder zu pädagogisch angelegt? Was sind die konkreten Ergebnisse? Welche Beteiligungsformate<br />

werden „zugelassen“, und welche Rolle spielen die von Jugendlichen selbst gewählten Arenen<br />

der Positionierung in gesellschaftlichen und politischen Fragen? Ist das Erwartungsverhalten der Gesellschaft,<br />

dass Jugendliche sich an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen sollen, nicht auch als eine Zumutung zu<br />

verstehen? Und: Wie ernst nehmen Gesellschaft und Politik die Beteiligungswünsche und Forderungen junger<br />

Menschen?<br />

Trotz mancher „Beteiligungsoffensiven“ in regionalen und überregionalen Kontexten bleibt vieles offen. Zu<br />

sehr sind zahlreiche Orte der Beteiligung eher noch Orte des Experimentierens und des Ausprobierens. So wichtig<br />

das im Einzelfall durchaus ist, so wenig aber enthalten diese Formate nachhaltige Entscheidungs- bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten.<br />

In vielen Projekten bleibt auch die Reichweite und Wirkung der Beteiligung ungeklärt.<br />

Es wundert daher nicht, dass die Teilnahmeintensität und die Motivation Jugendlicher in bisherigen Beteiligungsprozessen<br />

nicht besonders hoch sind, wenn kaum verantwortliche Einflussnahme gegeben ist.<br />

Hier hat die Politik eine Bringschuld, die nicht durch weitere konzeptionelle Vorstellungen der Träger bzw. der<br />

Orte der Beteiligung kompensierbar ist: Sie muss Beteiligung junger Menschen so ernst nehmen, dass eine Beachtung<br />

und Berücksichtigung der Belange stattfindet, die in diesen Formen geäußert werden. Beteiligung zu<br />

realisieren und wirksam zu gestalten, ist allerdings auch voraussetzungsreich. Erforderlich sind Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten, Wissen, Können, Zeit, Ausdauer, Kontinuität etc., über die junge Menschen verfügen bzw. die sie<br />

sich im Prozess der Beteiligung aneignen müssen. Zugleich müssen sie aber auch lernen, einen eigenen Entscheidungswillen<br />

zu zeigen, Mehrheiten anzuerkennen, Verhandlungen zu führen und Grenzen zu erkennen und<br />

zu akzeptieren.<br />

Zur Unterstützung und Förderung von Beteiligung bietet sich die Umsetzung folgender Punkte an:<br />

– Regelung von Beteiligung durch Gesetze (z. B. in Gemeindeordnungen, SGB VIII, Schulgesetzen).<br />

– Unterstützung durch Verfahren und verfasste Gremien (z. B. Hilfeplanung, Beschwerdeverfahren, Schülermitverwaltung,<br />

Jugendringe).<br />

– Konkretisierung von Beteiligungsrechten und -verfahren in Konzepten und Leitbildern, in denen thematisiert<br />

wird, dass das Beteiligungsverständnis den übergreifenden Anforderungen entspricht, sowie Formen,<br />

in denen von allen Beteiligung verwirklicht werden kann.<br />

„Beteiligung ermöglichen“ erfordert ein klares Konzept, in dem eindeutige Wege zur Entscheidungsfindung<br />

markiert und auch tatsächliche Einflussnahme auf Entscheidungen vorgesehen ist. Vor allem muss Beteiligung<br />

ergebnisorientiert und wirksam sein.<br />

‣ Die Jugend und ihre Rechte<br />

Jugend ist im Recht nur sehr vage und uneinheitlich bestimmt, was auch dazu führt, dass Jugendliche<br />

ihre Rechtspositionen kaum kennen. Jugend zu ermöglichen, bedeutet aber, dass Jugendliche<br />

und junge Erwachsene sich ihrer Rechte bewusst sind und sicher sein können, dass ihnen die Realisierung<br />

dieser Rechte nicht verwehrt wird. Diesbezüglich fehlt es an einer angemessenen Transparenz<br />

und an Wegen, junge Menschen über ihre Rechte in Kenntnis zu setzen. Es bedarf daher<br />

sowohl einer verbesserten Darstellung und Vereinheitlichung der wichtigsten Rechte von Jugendlichen<br />

und jungen Erwachsenen als auch ihrer gezielten Vermittlung im Jugendalter. Dabei muss<br />

zugleich geklärt werden, wie diese Rechte geschützt und auch von den jungen Menschen selbst<br />

durchgesetzt werden können.<br />

Wenn über Jugend und ihre Rechte in den politischen Arenen beraten wird, ist die Debatte eher von der verfassungsrechtlichen<br />

Perspektive eines geregelten Vorrangs des Elternrechts sowie einer sogenannten. mangelnde

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