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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/11050<br />

von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sichergestellt werden. So können die Kapazitäten von bedarfsgerechten<br />

Plätzen in allen Kommunen bundesweit besser genutzt werden. Die bundesweite Aufnahmeverpflichtung<br />

gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, wo sie eine<br />

angemessene Betreuung, einen angemessenen Raum und eine angemessene Versorgung erhalten. Die Umsetzung<br />

des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und<br />

Jugendlicher ist zentraler Gegenstand des jährlichen Berichts der Bundesregierung zur Situation junger Flüchtlinge<br />

in Deutschland, der nach § 42e SGB VIII dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist.<br />

Einen gelingenden Start für junge Flüchtlinge und ihre erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft befördert<br />

das BMFSFJ auch mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“. Ziele dieses Programms sind:<br />

– die Unterstützung von Patenschaften für geflüchtete Menschen aller Altersgruppen,<br />

– die Gewinnung von Patinnen und Paten, Gastfamilien und Vormündern für unbegleitete minderjährige<br />

Flüchtlinge und<br />

– die Information über diese Engagementformen mittels eines Wegweiser-Telefons und Recherche über<br />

Anlaufstellen vor Ort.<br />

Insgesamt stehen für das Programm „Menschen stärken Menschen“ Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro zur<br />

Verfügung. Der weitaus größte Teil des Geldes kommt dem Aufbau, der Qualifizierung und der Begleitung von<br />

Paten-Tandems zugute. Hinsichtlich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unterstützt das BMFSFJ die<br />

Gewinnung von Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften.<br />

In einem vorbereitenden Projekt wurden Curricula für die Schulungen von Fachkräften und Gastfamilien entwickelt.<br />

Diese Curricula werden in zehn Modellregionen in Deutschland erprobt und weiterentwickelt. Darüber<br />

hinaus werden Konzepte für die Schulung von ehrenamtlichen Vormündern erarbeitet sowie die Gewinnung von<br />

Patenschaften unterstützt. Ein Schwerpunkt dieses Projekts ist auch die Entwicklung von Handlungsempfehlungen<br />

für die sogenannte Clearingphase, in der die Perspektiven der Unterbringungsmöglichkeiten für die unbegleiteten<br />

minderjährigen Flüchtlinge geklärt werden und bei der die Beteiligung der jungen Menschen im Mittelpunkt<br />

steht. Über die Erkenntnisse werden die Fachkräfte auf Regionalkonferenzen zeitnah informiert. Projektpartner<br />

des BMFSFJ sind das Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. und der Bundesverband der Diakonie<br />

Deutschland.<br />

Darüber hinaus hat das BMFSFJ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein<br />

Wegweiser-Telefon eingerichtet, das interessierte Bürgerinnen und Bürger fachkundig und gezielt zu den Möglichkeiten<br />

im Bereich Patenschaft, Gastfamilie und Vormundschaft informiert und bei Bedarf die zuständige<br />

Anlaufstelle vor Ort ermittelt.<br />

Mit dem Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ unterstützt das BMFSFJ mit 12 Mio. € über einen Zeitraum<br />

von zunächst drei Jahren Kommunen und Bürgerinitiativen, die sich um Flüchtlinge kümmern.<br />

Das Programm will die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützen, insbesondere<br />

durch den Auf- und Ausbau von lokalen Akteursnetzwerken für junge Flüchtlinge vor Ort. Konkret geht es<br />

um<br />

– Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung,<br />

– Qualifizierungsangebote und<br />

– überregionale Informations- und Kommunikationsangebote.<br />

Das BMBF finanziert in Landkreisen und kreisfreien Städten zur Abstimmung und Bündelung der Bildungsangebote<br />

für Neuzugewanderte kommunale Koordinatorinnen und Koordinatoren – je nach Einwohnerzahl ein,<br />

zwei oder drei zusätzliche Stellen. Die Förderrichtlinie ist eingebettet in die „Transferinitiative Kommunales<br />

Bildungsmanagement“ und zielt insgesamt auf ein verbessertes Bildungsmanagement im gesamten Themenfeld<br />

Integration durch Bildung. Die Nutzung und strategische Auswertung von Daten spielt dabei eine wesentliche<br />

Rolle (Bildungsmonitoring). Die Personalstellen werden zwei Jahre lang finanziert.<br />

Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen und auf Zugang<br />

zu Bildungs- sowie Spiel und Freizeitangeboten. Dies umfasst auch eine entsprechende Raumplanung und<br />

-gestaltung unter Einbeziehung von strukturierten Spielangeboten, Erholung, Bildung, Gesundheit und psychosozialer<br />

Unterstützung für Kinder. Registrierungsprozesse für Kinder, feste Betreuungsschlüssel, Kindesschutz,<br />

psychologische Ersthilfe und im Umgang mit Kindern qualifiziertes Personal sind Teil des Schutzes, der in den<br />

kinderfreundlichen Räumen gewährleistet werden muss.

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