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Kinderund

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 451 – Drucksache 18/11050<br />

vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird in vielen Kommunen versucht, die Einrichtungen mit den vorhandenen<br />

Strukturen der familienbegleitenden und -beratenden, der ambulanten einzelfallbezogenen Hilfen und den<br />

Angeboten im Freizeitbereich zu vernetzen. Ergänzt wird dies an vielen Stellen durch nach wie vor bemerkenswertes<br />

zivilgesellschaftliches Engagement, in dessen Rahmen – z. B. durch Patenprojekte aller Art – individuelle<br />

Unterstützungsleistungen ermöglicht werden.<br />

Auch wenn gegenwärtig die Unterbringung in Hallen aller Art aufgrund der zurückgegangen Zahlen ankommender<br />

Geflüchteter zunehmend seltener werden und die Notunterbringung in Zelten durch stabile Container<br />

oder Häuser in Schnellbauweise ersetzt werden, so muss zugleich festgehalten werden, dass der weit überwiegende<br />

Teil der Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sich als nur in Ausnahmefällen vereinbar<br />

mit den Bedarfen Jugendlicher und junger Erwachsener erweist. Es fehlt nicht nur an angemessenen<br />

Freizeitmöglichkeiten, sondern auch – für Jugendliche besonders wichtig – an Schutz-, Rückzugs- und privaten<br />

Räumen. Hinzu kommen ständiger Lärm und Unruhe, mitunter Aggression und Konflikte in den Einrichtungen<br />

sowie wenig willkommensfreundliche bzw. bedrohliche, fremdenfeindliche und ggf. auch gewaltbereite Umwelten,<br />

und es gibt so gut wie keine Möglichkeiten, sich gegenüber der Familie sowie den anderen Akteuren<br />

gegenüber zu verselbstständigen.<br />

Mit dem Erwerb eines asylrechtlichen Status müssen die jungen Geflüchteten die Einrichtungen verlassen. Entsprechendes<br />

gilt für unbegleitete Geflüchtete in den meisten Fällen nach Erreichen der Volljährigkeit. Vor allem<br />

in Großstädten mit akuter Wohnungsknappheit erweist sich dies schon jetzt als eine kaum lösbare Herausforderung.<br />

Aufseiten der Gruppe der unbegleiteten Geflüchteten führt dies dazu, dass sie – soweit die Ressourcen<br />

dafür vorhanden sind – länger als junge Erwachsene (vgl. hierzu § 41 SGB VIII) in Angeboten der Kinder- und<br />

Jugendhilfe bleiben können. Für alle anderen versuchen die Kommunen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen,<br />

was aber vielerorts an erkennbare Grenzen stößt. Für junge Geflüchtete ist dabei häufig nicht transparent, wie<br />

ihr Leben weiter verlaufen kann und was warum geschieht. Ob und inwiefern eine Folge davon wachsende Obdachlosigkeit<br />

unter jungen Geflüchteten sein wird – wie mit Blick auf Einzelfälle bereits befürchtet wird –,<br />

muss genau beobachtet werden. Auch hier sind die Übergänge und die Begleitung nach der Volljährigkeit im<br />

jungen Erwachsenenalter undurchsichtig. So sind junge volljährige Geflüchtete unübersehbar in wichtigen Fragen<br />

der weiteren schulischen und beruflichen Qualifizierung sowie der Arbeitsmarktintegration auf sich allein<br />

gestellt.<br />

7.4.4 Bildung und Arbeitsmarktintegration<br />

Wie bei den meisten der bislang behandelten Themenfelder, mit Ausnahme asylpolitischer Verfahren, liegen<br />

auch zu Fragen der Beschulung, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration von jungen Geflüchteten noch<br />

keine umfassenden Systematisierungen und belastbare empirische Daten vor. Ein Grund dafür liegt in der Vielfalt<br />

von Zuständigkeiten für Bildungsgänge und Fördermaßnahmen. Bildungs-, Ausbildungs- und Maßnahmenstatistiken<br />

des Bundes, der Länder und der Bundesagentur für Arbeit erfassen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereichen<br />

nicht den Geflüchtetenstatus von Teilnehmenden, es sei denn, Bildungsgänge oder Maßnahmen<br />

wurden explizit oder ausschließlich für Geflüchtete eingerichtet. Insofern sind Aussagen darüber, mit welchen<br />

absoluten Zahlen oder Anteilen geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene in Bildungsgängen oder Fördermaßnahmen<br />

vertreten sind, bislang nicht möglich. Weitere Zuständigkeiten kommen hinzu bei der außerschulischen<br />

Sprachförderung. Zuständig für die Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

(BAMF). Darüber hinaus engagieren sich in der Sprachförderung auf der kommunalen Ebene sowohl<br />

Volkshochschulen als auch eine Vielzahl ehrenamtlicher Initiativen.<br />

So verweist auch der jüngste Bildungsbericht 2016 (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016) in Bezug<br />

auf die schulischen Angebote zunächst nur auf die unterschiedlichen Regelungen zur Schulpflicht von Kindern<br />

und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen (vgl. auch Massumi u. a. 2015) und benennt zentrale Herausforderungen<br />

für die Schule (ebd. S. 195f.). Konkrete Zahlen und Größenordnungen werden nicht genannt.<br />

Die berufsvorbereitenden Bildungsgänge an beruflichen Schulen stellen aktuell das quantitativ wichtigste Angebot<br />

zur (vor-)beruflichen Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter den Geflüchteten dar,<br />

die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen. Weil bisher Überblicksinformationen über diese Bildungsgänge<br />

fehlten, hat das DJI im Kontext der Erstellung einer Expertise zur beruflichen Qualifizierung von<br />

jungen Geflüchteten Ende September 2015 die zuständigen Landesministerien zu von ihnen eingerichteten oder<br />

geplanten berufsvorbereitenden Bildungsgängen an beruflichen Schulen für die Zielgruppe junge Geflüchtete

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