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Kinderund

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Drucksache 18/11050 – 434 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

rung, die Organisation um Übergänge und die Ermöglichung von diversitätssensiblen Zugängen aus einer jugend-<br />

und sozialpolitischen Perspektive neu zu führen und sie systematisch mit einem Konzept politischer Bildung<br />

sowie der Stärkung von transparenten Beteiligungsrechten und sozialen Teilhabe- und Verwirklichungschancen<br />

zu untersetzen.<br />

7.2 Hilfen zur Erziehung – Persönliche Rechte und soziale Chancen<br />

Hilfen zur Erziehung, wie sie in den §§ 27ff im SGB VIII ausgewiesen werden, sollen für junge Menschen sozialpädagogische<br />

Umgebungen gestalten, die keine ausreichende soziale, emotionale und materielle Unterstützung<br />

erfahren, die in ihren persönlichen Rechten verletzt, Machtmissbrauch oder Gewalt erfahren haben, diskriminiert<br />

oder sozial ausgegrenzt worden sind. Diese sollen soziale Benachteiligungen ausgleichen, damit ihre<br />

persönlichen Rechte sozial verwirklicht werden und sie in ihrer Jugend gleiche soziale Chancen wie andere<br />

Jugendliche erfahren. Hilfen zur Erziehung sollen damit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zumindest<br />

zeitweilig in prekären Lebenskonstellationen aufwachsen, eine Jugend ermöglichen, in denen nicht nur die biografischen<br />

Krisen und sozialen Ausgrenzungen, die sie vielfach erfahren haben, mit ihnen bewältigt werden,<br />

sondern in denen ihnen vergleichbare soziale Zugänge – wie gleichaltrigen Jugendlichen – zur sozialen Teilhabe<br />

eröffnet werden.<br />

Dies bedeutet auch, dass die Hilfen zur Erziehung auf die Veränderungen des Jugendalters – Entgrenzung, Digitalisierung,<br />

Scholarisierung, Verschiebung des beruflichen Ausbildungsalters (vgl. Kap. 1) – reagieren müssen,<br />

um die jungen Menschen in ihren Qualifizierungs-, Verselbstständigungs- und Selbstpositionierungsprozessen<br />

unterstützen zu können. Demgegenüber fokussieren die Hilfen zur Erziehung gegenwärtig in der Praxis häufig<br />

auf eine verengte Vorstellung von Verselbstständigung Jugendlicher, die allein als Vorbereitung auf ein Hilfeende<br />

und ein selbstständiges Wohnen mit Erreichen der Volljährigkeit begriffen wird.<br />

So zeigt ein Blick in die Statistik, dass die Hilfen zur Erziehung ihren Schwerpunkt vor allem im späten Kindesund<br />

frühen Jugendalter haben und als Hilfen im jungen Erwachsenalter kaum fortdauern (vgl. Abb. 7‒2).

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