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Kinderund

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 327 – Drucksache 18/11050<br />

4.5 Jugend digital ermöglichen<br />

Jugendliche und junge Erwachsene finden in den digital-vernetzten Medien einen sozio-technischen Möglichkeitsraum,<br />

um die Kernherausforderungen der Jugendphase zu bearbeiten. In Sozialen Netzwerken, Online-<br />

Communities, digitalen Jugendkulturen, Blogs usw. stellen sie sich dar und verorten sich, vernetzen sie sich mit<br />

anderen und stellen Zugehörigkeit her, entwickeln sie individuelle Kompetenzen und erweitern ihre soziale<br />

Handlungsfähigkeit. Mit Unterstützung der digitalen Medien organisieren sie ihren Alltag und Zeiten mit Familie,<br />

pflegen Peer- und Partnerbeziehungen und bewerkstelligen den Schul-, Ausbildungs- und Studienalltag.<br />

Bildungs- und Teilhabeerfahrungen sind für junge Menschen heute unmittelbar mit Medienerfahrungen verknüpft.<br />

Jugendliche und junge Erwachsene treffen in ihrem digital-vernetzten Leben allerdings auch auf zahlreiche<br />

strukturelle Herausforderungen und Zumutungen, die den digitalen Ermöglichungsraum Jugend gleichermaßen<br />

wieder begrenzen. Diese Begrenzungen erschließen sich Erwachsenen nicht immer gleich, in einigen Fällen ist<br />

ihr Blick auch durch Ressentiment verstellt. Auch die Unterstützungsstrukturen im sozialen und institutionellen<br />

Gefüge stellen sich insgesamt wenig ausgereift dar. Die Qualifizierungserwartungen sind hoch, die soziale Unterstützung<br />

fällt gering aus. Somit werden Jugendlichen sehr unterschiedliche Handlungsspielräume ermöglicht<br />

und soziale Grenzen gesetzt. Sie sind damit stark auf ihre eigenen Kompetenzen verwiesen, wodurch soziale<br />

Ungleichheiten sowohl reproduziert als auch verstärkt werden.<br />

Die Digitalisierung und insbesondere auch „Datafizierung“ und Kommerzialisierung des Alltagslebens betrifft<br />

alle Menschen gleichermaßen (vgl. Aßmann u. a. 2016). Notwendig erscheint daher eine gesellschaftliche und<br />

insbesondere auch intergenerative Verständigung über Rechte, Werte und Normen in der digitalen Kommunikationskultur.<br />

An diesem Diskurs der „Informations- bzw. Netzwerkgesellschaft“ sind nicht nur alle Menschen zu<br />

beteiligen, sondern hierfür sind sie auch gleichermaßen und ausnahmslos zu befähigen. Ein digitaler Ermöglichungsraum<br />

Jugend erfordert damit insgesamt eine Jugendmedienpolitik, die der Gefahr eines Zwei- oder<br />

Mehrklassennetzes vorbeugt und sich als Anwältin von Jugend zur Durchsetzung von Medienbildungsinteressen<br />

sieht, Jugend somit eine durchgängige und institutionenübergreifende digitale Teilhabe ermöglicht und sie aktiv<br />

in die Gestaltung der Kommunikationskultur einbezieht (vgl. Abs. 8.1).

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