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Kinderund

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11050<br />

1 Berichtsauftrag<br />

Die Jugendpolitik der Bundesregierung basiert auf der Überzeugung, dass das Jugend- und junge Erwachsenenalter<br />

als eigenständige Lebensphase besonderer politischer Aufmerksamkeit sowie spezifischer Konzepte und<br />

Angebote bedarf.<br />

Um aktuelle Erkenntnisse für eine Politik zu gewinnen, die allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht<br />

wird, hat die Bundesregierung eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission<br />

mit der Erarbeitung des 15. Kinder- und Jugendberichts beauftragt. Dieser Bericht mit dem Titel „Zwischen<br />

Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch<br />

im Jugendalter“ liegt nun vor. Mit der Zuleitung des Berichts gemeinsam mit der Stellungnahme an den<br />

Deutschen Bundestag und den Bundesrat kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung gemäß § 84 Achtes<br />

Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) nach. Nachdem zuletzt mit dem 14. <strong>Kinderund</strong><br />

Jugendbericht im Jahr 2013 ein Gesamtbericht vorgelegt wurde, ist der aktuelle 15. Kinder- und Jugendbericht<br />

als ein themenbezogener Bericht konzipiert und versteht sich im engen Sinne des Wortes als Jugendbericht.<br />

Die Sichtweise des Berichts, dass Jugend und das junge Erwachsenenalter ein eigenständiger und prägender<br />

Lebensabschnitt mit spezifischen Herausforderungen ist, liegt auch dem Ansatz der „Eigenständigen Jugendpolitik“<br />

zugrunde, den die Bundesregierung verfolgt. Mit der „Eigenständigen Jugendpolitik“ rückt sie die Interessen<br />

und Bedürfnisse der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns. Unter dem Dach der Jugendstrategie<br />

„Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Nachdruck an der Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Politikansatzes.<br />

Die Bundesregierung dankt der Kommission für die Ausarbeitung des 15. Kinder- und Jugendberichts und<br />

schließt sich dem Dank der Berichtskommission an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die weiteren<br />

Beteiligten an, die im Rahmen des Berichtsauftrags daran mitgewirkt haben, dass die Sicht junger Menschen –<br />

als Expertinnen und Experten in eigener Sache – als ein wesentlicher Bezugspunkt Eingang in den 15. <strong>Kinderund</strong><br />

Jugendbericht gefunden hat. Die Bundesregierung sieht sich durch den vorliegenden Bericht bestärkt in<br />

ihrem Verständnis von Jugendpolitik als eigenständiger Lebensphasenpolitik für alle Jugendlichen und jungen<br />

Erwachsenen und erkennt in dem Thema eine Querschnittsaufgabe, zu der alle Politikfelder ihren Beitrag zu<br />

leisten haben.<br />

Die Kommission bezieht die Bundes-, Landes- und Kommunalebene in ihre Betrachtungen ein. Die Vorschläge<br />

der Kommission richten sich nicht allein an die staatlichen Institutionen, sondern auch an die Fachpraxis, die<br />

Träger von Diensten und Einrichtungen, die Wissenschaft und alle anderen gesellschaftlichen Akteure.<br />

Die Bundesregierung konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf die Feststellungen und Empfehlungen des<br />

Berichts, die ihr von besonderer Bedeutung erscheinen. Zu Aussagen und Schlussfolgerungen, zu denen sich die<br />

Bundesregierung in ihrer Stellungnahme nicht äußert, kann weder von ihrer Zustimmung noch von ihrer Ablehnung<br />

ausgegangen werden. Alle seitens der Bundesregierung befürworteten Maßnahmen oder Prozesse zum 15.<br />

Kinder- und Jugendbericht stehen für den Bundeshaushalt unter dem Vorbehalt der Finanzierung und sind daher<br />

nur umsetzbar, soweit sie im jeweiligen Einzelplan beziehungsweise Politikbereich gegenfinanziert werden. Es<br />

werden durch den Inhalt des 15. Kinder- und Jugendberichts und der Stellungnahme der Bundesregierung weder<br />

die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen präjudiziert.<br />

2 Politische und gesellschaftliche Verantwortung für Jugend – Grundzüge der Jugendpolitik<br />

der Bundesregierung<br />

2.1 Jugend als eigenständige Lebensphase<br />

Der 15. Kinder- und Jugendbericht charakterisiert das Jugend- und junge Erwachsenenalter als eine eigenständige<br />

Lebensphase. Diese Sichtweise liegt auch dem Ansatz der – entsprechend so genannten – „Eigenständigen<br />

Jugendpolitik“ zugrunde, den die Bundesregierung verfolgt. Dieser Politikansatz rückt die Interessen und Bedürfnisse<br />

der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns.

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