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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 357 – Drucksache 18/11050<br />

inhaltliche Gestaltung der Ganztagsschulen in Abhängigkeit von den Ländern sowie die besondere Verantwortung<br />

der Kommunen in der Umsetzung der Kooperation als Schulträger lassen eine umfassende Übersicht über<br />

die Kooperationen nicht zu (vgl. auch Abs. 5.1.3).<br />

Vielmehr befindet sich die Realisierung der an die Kooperation gerichteten Erwartungen insgesamt noch immer<br />

in einem Prozess, der nicht abgeschlossen ist (vgl. Maykus 2009b, 2011, 2012). Das gilt besonders für Schulen<br />

in der Sekundarstufe I. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der jüngsten Schulleitungsbefragung<br />

zur Kooperation (vgl. StEG-Konsortium 2016), da sie deutlich machen, dass die Kooperationen meist<br />

keine auf Dauer angelegte Verbindlichkeit haben, sondern in der Sekundarstufe I – wenn auch unterschiedlich<br />

in Abhängigkeit von den Schulformen – durchaus Schwankungen und Diskontinuitäten erkennbar sind (vgl.<br />

Abs. 5.4.2).<br />

Trotz der Vielfalt bzw. der gegebenen Unübersichtlichkeit sowie der ganz offensichtlich strategischen Unverbindlichkeit<br />

der Kooperationen in Schulen der Sekundarstufe I bleibt das Zusammenwirken von Schule und<br />

außerschulischen Partnern mit Blick auf den Wandel der Jugendphase und den veränderten gesellschaftlichen<br />

Rahmungen ein zentrales Element der Ganztagsschulen. Denn nicht zuletzt haftet an ihr die mit der systematischen<br />

und strukturellen Einführung der Ganztagsschulen verbundene Hoffnung und Erwartung, dass am Ende<br />

nicht ein „Mehr an Schule, sondern ein Mehr an Bildung“ erreicht wird (vgl. Rauschenbach 2009b, S. 177).<br />

Diese Erwartungen basieren darauf, dass über das Zusammenspiel schulischer und außerschulischer Akteure<br />

Jugendliche angemessener bei der Bewältigung der Kernherausforderungen des Jugendalters unterstützt werden<br />

können als es in Halbtagsschulen der Fall ist: Qualifizierung, Selbstpositionierung und Verselbstständigung sind<br />

daher vor allem im ganztagsschulischen Kontext bedeutsam, weil insbesondere in der Konstruktion der Ganztagsschule<br />

diese Prozesse besser gefördert werden können.<br />

Dies wird vor allem dann möglich, wenn nicht die enge Rahmung der unterrichtszentrierten Logik dominiert,<br />

sondern der Ganztag Gestaltungsräume eröffnet, die einerseits die Organisationszusammenhänge verändern und<br />

andererseits die Beteiligungsmöglichkeiten erweitern. Dadurch kann auch der klassische schulische Blick, der<br />

sich auf die besondere Rolle der Schülerinnen und Schüler konzentriert, durch einen Blick auf die lebensweltlichen<br />

Einbindungen der Jugendlichen in ihrer Lebenszusammenhänge erweitert werden. Zugleich können neue<br />

soziale Räume eröffnet werden, in denen sich die Jugendlichen mit mehr Verantwortung einbringen können.<br />

5.4.2 Kooperationen von Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I<br />

Kooperationen von Ganztagsschulen mit außerschulischen Partnern existieren gegenwärtig auf verschiedenen<br />

Ebenen. Die wohl am weitesten verbreiteten Kooperationsformen sind zum einen Einzelprojekte mit spezifischen<br />

Anbietern und Angeboten, wie z. B. dem Sport oder der Kultur, während zum anderen eine generelle<br />

Übernahme der Trägerschaft für den Ganztagsbetrieb durch die Kinder- und Jugendhilfe zu verzeichnen ist. In<br />

der Summe überwiegt aber der Sport als Kooperationspartner.<br />

Diese Formen der Kooperation unterscheiden sich insoweit grundsätzlich, als sie ausgesprochen unterschiedliche<br />

Arbeitszeitumfänge, Ressourcen sowie Abstimmungsbedarfe nach sich ziehen. Es ist aber ebenso ein gravierender<br />

Unterschied, ob die Schule mit Trägern Einzelprojekte durchführt oder ob die Gestaltung der außerunterrichtlichen<br />

Zeit gewissermaßen im Paket durch einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe verantwortet ist.<br />

Wie der Ganztag gestaltet und welche Form bzw. Intensität der Kooperation eingegangen wird, ist in erster<br />

Linie von dem in den Bundesländern geschaffenen rechtlichen Rahmen abhängig.<br />

Empirisch ist zu konstatieren, dass in der Sekundarstufe bundesweit nur etwa elf Prozent der Schulen mit einer<br />

externen Ganztagsträgerschaft arbeiten (StEG Schulleitungsbefragung 2015, eigene Berechnungen). Konzeptionell<br />

scheinen dabei Kooperationsformen zu überwiegen, die sich auf projektorientierte Einzelangebote beziehen,<br />

nicht aber in der Breite verantwortlich für die Gestaltung des Ganztags sind. Zugleich variieren die Organisationsformen<br />

und damit auch die Einbindung außerschulischer Träger bzw. Akteure deutlich zwischen den Schulformen<br />

bzw. -stufen, aber auch zwischen den einzelnen Schulen. So sind im Bereich der Hauptschulen eher<br />

Kooperationen mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sichtbar, die neben bildungsorientierten auch sozialpädagogische<br />

Angebote machen und dabei verantwortlicher in das Schulleben eingebunden sind, während im<br />

gymnasialen Zweig der Sekundarstufe I eher ergänzende kulturelle Angebote bzw. Lernangebote präferiert werden<br />

(Börner u. a. 2014).

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