02.02.2017 Aufrufe

Kinderund

1811050

1811050

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 18/11050 – 450 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Tabelle 7-4<br />

Schutzmaßnahmen aus Anlass unbegleiteter Einreise nach Alter (12 bis unter 18 Jahre)<br />

Deutschland 2015, absolut und in %<br />

Alter<br />

Absolut<br />

% in Bezug auf die<br />

Gesamtgruppe<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt 2016a, S. 12<br />

12 bis unter 14 Jahre 2.040 4,8<br />

14 bis unter 16 Jahre 10,296 24,3<br />

16 bis unter 18 Jahre 28.607 67,6<br />

12 bis unter 18 Jahre 40.943 96,8<br />

Jenseits einer Reihe von Praxisberichten im Kontext von Fachtagungen, Workshops und anderen Gelegenheiten<br />

gibt es keine aktuellen veröffentlichten belastbaren Informationen, wo und wie die minderjährigen unbegleiteten<br />

Geflüchteten untergebracht worden sind. Zwar weiß man, dass im Rahmen der Unterbringung alle Formen stationärer<br />

Unterbringung genutzt wurden, vom traditionellen Heim über alle Varianten der Wohngruppen und<br />

Wohngemeinschaften bis zum betreuten Einzelwohnen, ausgelagerten Heimplätzen, betreuten Hotels sowie<br />

Pflege- bzw. Gastfamilien. Zugleich sprechen alle Hinweise derzeit dafür, dass es dabei aktuell noch erkennbare<br />

Unterschiede zwischen den Bundesländern, zum Teil auch zwischen den Jugendamtsbezirken gibt. Während<br />

beispielsweise Bayern gezwungen war, vergleichsweise früh aufgrund der hohen Zahlen ankommender unbegleiteter<br />

minderjähriger Geflüchteter die Angebote stationärer Unterbringung auszubauen, gilt dies nicht für alle<br />

anderen Bundesländer. Zugleich ist davon auszugehen, dass als Folge der starken Zuwanderung im Sommer<br />

2015 noch nicht überall ausreichend stationäre Plätze zur Verfügung stehen, mit der Folge, dass ein nicht genau<br />

bezifferbarer Anteil minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter nach wie vor in Not- und Übergangseinrichtungen<br />

untergebracht ist.<br />

Jugendämter und freie Träger sehen sich dabei gegenwärtig in einer dilemmatischen Konstellation: Einerseits<br />

besteht Einigkeit, dass es eines weiteren Ausbaus der stationären Angebote bedarf und dass die Unterbringung<br />

in Not- und Übergangseinrichtungen keine Lösung sein kann; andererseits sind die Zahlen seit dem Frühjahr<br />

2016 stark zurückgegangen, während zugleich niemand vorhersagen kann, wie die weitere Entwicklung aussehen<br />

wird. Es fehlt also an verlässlichen mittelfristigen Planungsgrundlagen.<br />

Der innerhalb kurzer Zeit notwendig gewordene Ausbau der Plätze seit Sommer 2015 stellte die Jugendämter<br />

und freien Träger vor erhebliche Probleme. Als ein nicht zu vernachlässigendes Problem – und damit als ein<br />

Moment der Lebenslagen der Betroffenen – erwies sich dabei, dass vielerorts nicht ausreichend einschlägig<br />

qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung stand. Soweit es überhaupt gelang, die neuen Arbeitsplätze zu besetzen,<br />

bedurfte es an vielen Stellen der Weiter- und Fortbildung und der Einarbeitung in ein anspruchsvolles Praxisfeld.<br />

In jüngerer Zeit immer wieder aus der Fachpraxis berichtete Arbeitsplatzwechsel in diesem Bereich und<br />

die damit fehlenden Kontinuitäten in der Betreuung sind Folge und Ausdruck dieser Herausforderungen.<br />

Anders als die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten werden minderjährige begleitete Geflüchtete zusammen<br />

mit ihren Angehörigen sowie volljährige Geflüchtete üblicherweise zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen<br />

und später in Gemeinschaftsunterkünften einquartiert. Je nach den Bedingungen vor Ort verbergen sich unter<br />

diesen Begriffen sehr unterschiedliche Formen der Unterbringung: von der Beherbergung in Zelten und Containersiedlungen<br />

über frühere Bürogebäude, Hotels und nicht genutzten Wohnanlagen bis hin zu Hallen aller Art,<br />

in denen die „privaten“ Räume notdürftig mit Holzwänden abgetrennt sind. Schutz- und Rückzugsräume, etwa<br />

für Frauen und Mädchen, eigene Räume für junge Menschen, Sportgelegenheiten u. ä. sind keineswegs selbstverständlich<br />

und eher die Ausnahme.<br />

In den meisten Einrichtungen gibt es – neben den oftmals eingesetzten Sicherheitsdiensten – Verantwortliche,<br />

die als Ansprechpartnerinnen und -partner sowie als Verwaltungen fungieren. Zum Teil handelt es sich dabei<br />

um Hauptamtliche, mitunter werden diese Aufgaben auch von Ehrenamtlichen übernommen. Der Idee nach sind<br />

die Angehörigen der minderjährigen Geflüchteten für deren Erziehung und Förderung zuständig; eine systematische<br />

pädagogische Betreuung, Förderung und Unterstützung vonseiten der Einrichtungen ist deshalb nicht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!