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Kinderund

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Drucksache 18/11050 – 420 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Räume für Jugendliche im Stadtteil verloren gehen, sich für bestimmte Gruppen von Jugendlichen einsetzen<br />

(vgl. für die Rekonstruktion der Geschichte eines autonomen Jugendzentrums im gesellschaftlichen<br />

Wandel Kaman/Kögel 1993; für das Beispiel eines Jugendzentrums Wendt 2008; für die biografische Perspektive<br />

von Schwanenflügel 2015).<br />

– Den Jugendverbänden (vgl. Deutscher Bundesjugendring 2016; Sturzenhecker 2014) wird eine besondere<br />

Rolle in der Interessenvertretung „zugewiesen“. Dies zeigen allein § 12 SGB VIII und Regelungen in einigen<br />

Ausführungsgesetzen der Länder, die einen besonderen Einfluss der Jugendverbände auf die Auswahl<br />

der Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (§ 71 SGB VIII) und zum Teil die Jugendringe als beratende Mitglieder<br />

im Jugendhilfeausschuss vorsehen. Für die Jugendverbände ist die Interessenvertretung eine originäre<br />

Aufgabe, die sich einerseits aus der Selbstorganisation heraus ergibt, mit ihren engen Anknüpfungspunkten<br />

zu parlamentarisch-demokratischen Strukturen zeigt sie aber auch Möglichkeiten einer organisierten<br />

Teilnahme an der politischen Gestaltung der Gesellschaft auf.<br />

– Zentrale Akteure der Interessenvertretung sind zudem die Jugendringe als Zusammenschlüsse der Mitgliedsorganisationen<br />

der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort, auf Landes- und Bundesebene. Sie nehmen –<br />

sofern sie existieren – eine wichtige Koordinierungs- und Anregungsfunktion wahr, indem sie in der Regel<br />

als legitimierte Interessenvertretung in den Strukturen der jeweiligen politischen Ebenen die Interessen von<br />

Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vertreten. Jugendringe verstehen sich nicht nur als das<br />

Vertretungsorgan der in ihnen organisierten Verbände und Organisationen. 88 Prozent der Jugendringe sehen<br />

sich als Vertretung aller Kinder und Jugendlicher in ihrer Region (vgl. DJI-Jugendringbefragung 2015,<br />

eigene Berechnungen). Ihren Einfluss auf die kommunale Politik halten etwa vier von fünf Jugendringen<br />

für hoch und nur drei Prozent der Jugendringe sind – direkt oder indirekt – nicht in den Kinder- und Jugendhilfeausschüssen<br />

vertreten und fehlen damit in dem zentralen (kommunalen) Entscheidungsorgan<br />

(ebd.).<br />

– Interessenvertretung aus der Kinder- und Jugendarbeit heraus wird auch von kommunalen Jugendpflegerinnen<br />

und Jugendpflegern übernommen. Ihre Rolle kann dabei vielfältig sein, z. B. Unterstützung zu leisten,<br />

Entwicklungen zu begleiten, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu fungieren, vernetzend zu<br />

wirken sowie eine Art Scharnierfunktion zu den unterschiedlichen Politikbereichen und in der Verwaltung<br />

wahrzunehmen (vgl. Wendt 2008; Pletzer 2015).<br />

– Jugendparlamente und andere Formen der lokalen Interessenvertretung, wie Jugendgemeinderäte, Stadtteilräte<br />

werden u. a. auch im Kontext von Kinder- und Jugendarbeit organisiert und erhalten von dort Unterstützung<br />

(Hafeneger/Niebling 2008). In zwei von drei Jugendamtsbezirken gab es im Jahr 2009 ein <strong>Kinderund</strong><br />

Jugendparlament 110 , ein Jugendforum oder beides (Gadow u. a. 2013, S. 282). In fachlichen und öffentlichen<br />

Debatten wird immer wieder kritisch diskutiert, inwiefern diese Form der Interessenvertretung,<br />

die mit der parlamentarischen Form nahelegt, einen großen Teil von Jugendlichen zu vertreten und darüber<br />

legitimiert zu sein, der Interessenvertretung aller jungen Menschen gerecht wird. Die wenigen Studien, die<br />

es dazu gibt, legen nahe, dass sie oft nur einem begrenzten Teil von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit<br />

der aktiven Mitarbeit bieten und nicht den Querschnitt der Bevölkerung abbilden (vgl. zusammenfassend<br />

Hafeneger/Niebling 2008, S. 131; Bruner u. a. 1999; Burdewick 2003). Die Erfahrungen zu Kinder-<br />

und Jugendparlamenten fallen sehr unterschiedlich aus und hängen von lokalen Strukturen, den Rahmenbedingungen<br />

und Ressourcen und den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten ab. Als einzig mögliche<br />

und richtige Form der Interessenvertretung können sie sicher nicht betrachtet werden, sind aber – wie auch<br />

immer sie organisiert sind – ein Element der Interessenvertretung.<br />

– Darüber hinaus gibt es vielfältige lokale Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit, in die Jugendliche und<br />

junge Erwachsene eingebunden sind (z. B. Stadtteilentwicklung, vgl. dazu z. B. die Expertise von Pluto<br />

u. a. 2014; Projekt „Handeln für eine jugendgerechte Kommune“ 111 ). In Projekten werden z. B. ganz spezifische<br />

lebensweltbezogene Fragestellungen Jugendlicher aufgegriffen und sie werden auch dazu ermuntert,<br />

sich politisch zu positionieren. Eine Form, sich mit den eigenen Interessen auseinanderzusetzen, eröffnen<br />

auch Projekte, in denen Jugendliche in schwierigen Lebenslagen ihre Lebenssituation thematisieren, eine<br />

Verbesserung ihrer Lebenslagen einfordern und ihre Lebensbedingungen darüber aktiv zu verändern versuchen.<br />

110<br />

111<br />

In Landkreisen gibt es in mindestens einer der kreisangehörigen Gemeinden und Städte ein solches Parlament oder ein kreisweites <strong>Kinderund</strong><br />

Jugendparlament.<br />

Vgl. https://www.jugendgerecht.de/jugendgerecht-vor-ort/jugendgerechte-kommunen/ [14.10.2016].

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