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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11050<br />

aussetzung für eine Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe<br />

und der Ganztagsschule sei, dass auch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Gestaltung der Ganztagsschule<br />

als ein relevantes Aufgabenfeld wahrnehmen (15. KJB, S. 479). Das könne nur im Rahmen einer mit geteilter<br />

Verantwortung gestalteten Bildungslandschaft und mit einer punktuell verzahnten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung<br />

gelingen, so der Bericht.<br />

Der 15. Kinder- und Jugendbericht plädiert für gesetzliche Weiterentwicklungen, die „zu einem erweiterten<br />

schulbezogenen Leistungssegment der Kinder- und Jugendhilfe beitragen, das Aufträge, Ziele und Vernetzungsbedingungen<br />

im Kontext von Ganztagsschule aktiv aufgreift“ (15. KJB, S. 480).<br />

Die Bundesregierung teilt die im Bericht betonte Auffassung, dass schulische Ganztagsangebote die „Individualisierung<br />

der Lernprozesse“ und die „individuelle Förderung bei verstärktem Entwicklungsbedarf“ unterstützen,<br />

ebenso, dass dafür neben Schüler- und Jugendorientierung im Unterricht und in den außerunterrichtlichen Angeboten<br />

die personellen Kompetenzen der verschiedenen Professionen und die Professionalität der Lehrkräfte<br />

eine zentrale Bedeutung haben.<br />

Die Bundesregierung stimmt – auch vor dem Hintergrund von Ergebnissen der von ihr geförderten Forschung –<br />

der Einschätzung zu, dass eine ganztägig organisierte Schule allein nicht die Probleme ungleicher Bildungschancen<br />

lösen kann. Dazu bedarf es sowohl bildungspolitischer als auch sozial-, wirtschafts- und arbeitsmarkpolitischer<br />

Anstrengungen. Zu Recht weist der Bericht auch an vielen Stellen darauf hin, dass die Förderung von<br />

Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe nicht nur Aufgabe schulischer Bildung, sondern aller Bildungsbereiche von<br />

der frühen Bildung bis zur Berufsbildung, von der formalen bis zur nonformalen Bildung ist. Die Bundesregierung<br />

unterstützt die Einschätzung des Berichts, dass die Potenziale der Ganztagsangebote mit Blick auf die Bildung<br />

von Jugendlichen – von der fachlichen Bildung bis zur Demokratiebildung – noch besser ausgeschöpft<br />

werden können, dass zugleich aber Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten ebenso wie jugendliche Freiräume<br />

auch außerhalb der Schule wichtige Voraussetzungen einer jugendgerechten Ganztagsschule sind.<br />

Die Bundesregierung nimmt die Empfehlungen des 15. Kinder- und Jugendberichts auf. Sie weist darauf hin,<br />

dass die Zuständigkeit für die schulische Bildung – darunter für den Ausbau und die Weiterentwicklung schulischer<br />

Ganztagsangebote – entsprechend der föderalen Ordnung bei den Ländern liegt.<br />

Wie auch der Bericht hervorhebt, hat die Bundesregierung mit dem Ganztagsschulprogramm wesentliche Impulse<br />

für die kontinuierliche Kooperation von Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen – darunter<br />

insbesondere mit der Kinder- und Jugendhilfe – sowie für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen<br />

im Ganztag – wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen – gesetzt. Nach<br />

der aktuellen Statistik der Kultusministerkonferenz liegt der Anteil der Schulen mit Ganztagsbetrieb im Schuljahr<br />

2015/2016 bei 64,6 % (2002: 16,3 %). Bereits 39,3 % der Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe I<br />

– in vier Bundesländern über 50 % – nutzen Ganztagsangebote (2002: 9,8 %). Ausbau und Teilnahme haben<br />

bisher stetig zugenommen. Die Bundesregierung sieht das, auch eingedenk der im vorliegenden Bericht dargestellten<br />

Probleme, als eine bemerkenswerte Entwicklung, die sich v. a. dem Engagement und den Anstrengungen<br />

der Schulen und der Länder verdankt. Bund und Länder haben auch die qualitative Weiterentwicklung der<br />

Ganztagsangebote stark unterstützt, z. B. durch die Förderung umfangreicher Forschungen zur Kooperation von<br />

Ganztagsschulen mit der Jugendhilfe. Deren Ergebnisse ermöglichen heute überhaupt erst das Wissen über den<br />

Stand der Kooperation. Das BMBF fördert von 2016 bis 2019 unter Beteiligung der Länder weiter die „Studie<br />

zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, an deren Konsortium u. a. das Deutsche Jugendinstitut beteiligt<br />

ist und auf deren Daten der 15. Kinder- und Jugendbericht zurückgreifen konnte. Die Studie unterstützt so auch<br />

die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen. Das BMBF hat außerdem von 2004 bis 2015 umfassend die<br />

qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote einschließlich der Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe<br />

mit dem Programm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung<br />

und der Etablierung regionaler Serviceagenturen „Ganztägig lernen“ unterstützt. Das Programm setzen 15 Bundesländer<br />

in Kooperation mit der Stiftung Mercator und der Robert-Bosch-Stiftung in der Initiative „Ganztägig<br />

bilden“ von 2016 bis 2018 fort. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wird die Bundesregierung auch weiterhin die<br />

Qualität der Bildung für Kinder und Jugendliche umfassend fördern.<br />

Die Schlussfolgerung der Sachverständigenkommission, die bereits vielfach gelungene Kooperation von Schule<br />

und Kinder- und Jugendhilfe im Ganztag in noch stärkerem Maße zu unterstützen (vgl. z. B. 15. KJB, S. 362),<br />

wird von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Kooperation zwischen<br />

Schule und Kinder- und Jugendhilfe in schulischen Ganztagsangeboten notwendig, um Angebote ausgehend<br />

von den Interessen und Bedürfnissen von Jugendlichen zu gestalten und damit dem Anspruch „Eigenstän-

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