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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/11050<br />

gebote zu den Schwerpunkten Ausbildung/Arbeitsmarkt, Gesundheit, Wohnsituation oder schulische Integration<br />

entwickelt und erprobt. Die jungen Asylsuchenden werden unter anderem beim Zugang zu Sprachförderangeboten<br />

und bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützt. Es ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

im Zusammenspiel mit anderen Akteuren vor Ort (z. B. Jugend- und Sozialämter, Schulen, freie Träger und<br />

berufsvorbereitende Einrichtungen) schulische, berufsvorbereitende oder berufliche Angebote und Lösungen für<br />

die jungen Flüchtlinge zu finden.<br />

3 Jugend ermöglichen – Perspektiven der Jugendpolitik der Bundesregierung<br />

3.1 Jugendpolitik in gemeinsamer Verantwortung<br />

Der Begriff der „eigenständigen Lebensphase Jugend“ gewinnt mit dem 15. Kinder- und Jugendbericht eine<br />

zusätzliche Dimension: Jugend ist demnach nicht nur ein eigenständiger Lebensabschnitt und damit mehr als<br />

eine bloße „Entwicklungsstufe“ zwischen Kindheit und Erwachsensein, sondern Jugend wird auch deutlich in<br />

den Generationenzusammenhang gestellt. Mit dem 15. Kinder- und Jugendbericht ist wieder die Rede von „der<br />

Jugend“ – jedoch nicht verstanden als etikettierbare Generation „X“ oder „Y“, sondern als „generationale Lage“<br />

unter politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Jugendliche und junge Erwachsene stellen<br />

sich laut Bericht „je besondere Konstellationen in ihrer Stellung im Generationenzusammenhang sowie im ökonomischen<br />

und sozialpolitischen Feld. Diese, in erster Linie national und regional verankerten, Bedingungen<br />

von Jugend regulieren grundlegend Möglichkeiten und Grenzen der sozialen Teilhabe von Jugendlichen einer<br />

Generation“ (15. KJB, S. 136).<br />

Die Bundesregierung hält die beiden Dimensionen der eigenständigen Lebensphase Jugend – eigenständiger<br />

Lebensabschnitt und spezifische generationale Lage – für geeignet, um die Herausforderungen zu verdeutlichen,<br />

die Jugendliche und junge Erwachsene meistern. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Jugendliche<br />

und junge Erwachsene vor jugendspezifischen, wenn auch individuell variierenden, Herausforderungen stehen.<br />

Wie sie diese meistern, hängt stark von politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und dem – so<br />

der Bericht –„institutionellen Gefüge des Aufwachsens“ ab, das „Jugend ermöglichen“ soll. Ohne an dieser<br />

Stelle die Bedeutung von eigenen Einstellungen, Entscheidungen und Verhaltensweisen von jungen Menschen<br />

für ihren erfolgreichen Umgang mit Herausforderungen außer Acht zu lassen, schließt sich die Bundesregierung<br />

der Einschätzung des 15. Kinder- und Jugendberichts an, dass „die Politik auf allen Ebenen gefordert (ist), sich<br />

der gesellschaftlichen Verantwortung für die Jugend neu zu vergewissern und durch das Setzen von förderlichen<br />

Rahmenbedingungen Jugend zu ermöglichen“ (15. KJB, S. 462).<br />

Hierbei ist es besonders wichtig, die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für eine wirksame Beteiligung<br />

junger Menschen zu schaffen und sicherzustellen. Der Bericht setzt sich differenziert mit Jugendbeteiligung<br />

auseinander und fordert, Jugendliche und junge Erwachsene als „politische Akteure und […] Mitgestalter ihrer<br />

Lebenslagen“ (15. KJB, S. 109) an konkreten Maßnahmen und Prozessen zu beteiligen. Jugendliche und junge<br />

Erwachsene haben das Recht, für ihre Interessen einzutreten und wollen mitentscheiden, wenn ihre Umgebung<br />

gestaltet und ihre Zukunft beeinflusst wird. Die Beteiligung junger Menschen stellt daher einen zentralen Bezugspunkt<br />

aktueller Jugendpolitik der Bundesregierung dar.<br />

Durch die Forderung des 15. Kinder- und Jugendberichts, Jugend uneingeschränkt als eigenständige Lebensphase<br />

anzuerkennen und zu gestalten, sieht sich die Bundesregierung in der Umsetzung der „Eigenständigen Jugendpolitik“<br />

bestätigt. Angesichts der von der Berichtskommission dargestellten vielfältigen Wechselwirkungen<br />

zwischen den Lebenslagen Jugendlicher und junger Erwachsener und den unterschiedlichen Politikfeldern, die<br />

zusammenwirken müssen, um „Jugend zu ermöglichen“, ist es erforderlich, die „Eigenständige Jugendpolitik“<br />

stärker ressortübergreifend auszurichten und eine bessere Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Akteure (etwa<br />

Zivilgesellschaft, Jugendhilfe, Arbeitswelt/Wirtschaft, Medien und Schule) anzustreben. Die im Koalitionsvertrag<br />

vorgesehene Entwicklung eines Jugend-Checks setzt hier an.<br />

„Eigenständige Jugendpolitik“ stellt die Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />

in den Mittelpunkt, sorgt für eine wirkungsvolle Jugendbeteiligung sowie für freie Zeiten und Räume in allen<br />

Phasen der Ausbildung. „Eigenständige Jugendpolitik“ stellt sich übergreifenden Herausforderungen für Politik<br />

und Gesellschaft und ist Zukunftspolitik für alle Jugendlichen, indem sie gesellschaftliche Perspektiven eröffnet,<br />

erfolgreiche Übergänge ermöglicht und soziale Integration fördert. „Eigenständige Jugendpolitik“ sorgt

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