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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 455 – Drucksache 18/11050<br />

2016) (Bundeskriminalamt 2016b). 132 Mit dem Rückgang der Zuwanderung seit dem 1. Quartal 2016 geht auch<br />

ein Rückgang in den Fallzahlen von Straftaten einher (Senkung im 1. Quartal um mehr als 18 %). Es wurden ca.<br />

69.000 Fälle von Straftaten (inklusive Versuche) in diesem Zeitraum erfasst. Ein signifikanter Rückgang liegt<br />

dabei im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte, der Diebstahlsdelikte und der Straftaten gegen die<br />

sexuelle Selbstbestimmung vor, ein etwas geringerer Rückgang im Bereich der Rohheitsdelikte und Straftaten<br />

gegen die persönliche Freiheit. 133<br />

Es lässt sich somit feststellen, dass es sich bei den durch „Zuwanderer“ begangenen Straftaten weit überwiegend<br />

um solche handelt, die weniger schwerwiegende Delikte darstellen. Oder wie Walburg feststellt: „Einen übergreifenden,<br />

einfachen Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität gibt es nicht. Migration und Kriminalität<br />

sind beide zu vielgestaltige (und über die Zeit wandelbare) soziale Phänomene – weder gibt es ‚die<br />

Migranten‘ (oder aktuell: ‚die Flüchtlinge‘) noch ‚die Kriminalität‘“(Walburg 2016, S. 29). Und bezogen auf<br />

alle Altersgruppen von Geflüchteten: „Von den Asylsuchenden wird insgesamt nur ein kleiner Teil wegen Straftaten<br />

registriert. Dabei dominieren, wie aus früheren Phasen des starken Flüchtlingszuzugs bekannt, bagatellhafte<br />

Delikte wie Ladendiebstahl (39 Prozent) und Schwarzfahren (18 Prozent). Überdies kommt es zu teilweise<br />

gewaltsam ausgetragenen Konflikten in Aufnahmeeinrichtungen. Menschen aus den gegenwärtig größten Herkunftsgruppen<br />

(Syrien, Irak, aber auch Afghanistan) mit überwiegend günstiger Bleibeperspektive, Zugang zu<br />

Integrationskursen, zu Bildungsangeboten und Aussicht auf Zugang zum Arbeitsmarkt fallen bislang erheblich<br />

unterdurchschnittlich mit Straftaten auf. Höher sind die Anteile bei Menschen aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive“<br />

(Walburg 2016, S. 30). Die beschriebenen Straftatbestände können damit auch als Folge der Lebensumstände<br />

von Geflüchteten interpretiert werden.<br />

Neben den Opfererfahrungen im Kontext der Flucht laufen Geflüchtete auch nach ihrer Ankunft in Deutschland<br />

Gefahr, Opfer zu werden, z. B.<br />

– durch Eigentumsdelikte und Betrug,<br />

– durch gewalttätige Auseinandersetzungen innerhalb und im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften,<br />

– infolge von sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt,<br />

– infolge von Menschenhandel oder<br />

– infolge von fremdenfeindlicher Hasskriminalität und politisch motivierten Straftaten.<br />

Geflüchtete sind also eine in mehrfacher Hinsicht verletzliche Gruppe. Auch hierzu ermöglichen die polizeilichen<br />

Daten einen (eingeschränkten) Einblick in Täter-Opfer-Konstellationen sowie Örtlichkeiten. Bei einem<br />

erheblichen Teil der polizeilich registrierten Straftaten handelte es sich um Straftaten von Zuwanderern gegen<br />

Zuwanderer. „In ca. 80 % der Fälle handelte es sich um Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche<br />

Freiheit – hiervon entfielen rund 86 % auf Körperverletzungsdelikte“ (Bundeskriminalamt 2016b, S. 6).<br />

Blickt man auf den Bereich der „Straftaten gegen das Leben“, so zeigt sich, dass knapp die Hälfte der Opfer die<br />

gleiche Nationalität wie die Täter bzw. Täterinnen hatte. Insgesamt wurden neun vollendete Taten registriert,<br />

davon acht gegen Zugewanderte und eine Tat mit einem Opfer deutscher Staatsangehörigkeit. 80 Prozent der<br />

Tatverdächtigen waren „Zuwanderer“ und 50 Prozent aller Fälle fanden innerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung/Sammelunterkunft<br />

statt.<br />

Es zeigt sich also, dass Geflüchtete selbst einer hohen Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Straftaten zu werden.<br />

Einen besonderen Belastungsfaktor stellen die situativen und räumlichen Konstellationen in den Erstaufnahmeeinrichtungen<br />

und Gemeinschaftsunterkünften dar. Bei der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften besteht<br />

außerdem die erhöhte Gefahr von Konflikteskalationen unter den Geflüchteten. Hier sind Schutzkonzepte in den<br />

Einrichtungen gegenüber Gewalt mehr als dringlich.<br />

Flüchtlinge werden zudem in einem stark ansteigenden Ausmaß auch Opfer rechtsextremer Gewalttaten. Hierzu<br />

gibt die Statistik zu den Fallzahlen zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) einen näheren Einblick, wenngleich<br />

keine Ausdifferenzierung nach Alter und Geschlecht möglich ist (vgl. Tab. 7‒6).<br />

132<br />

133<br />

Die in diesem Lagebild veröffentlichten Kernaussagen beziehen sich auf den Betrachtungszeitraum 01.01. bis 31.03.2016 und basieren auf<br />

einer Auswertung von Daten aus der laufenden polizeilichen Fallbearbeitung in Bund und Ländern. Da die polizeilichen Ermittlungen in den<br />

zugrunde liegenden Fällen zu einem Teil noch andauern, ist die Datenbasis nicht abschließend und unterliegt fortdauernden Änderungen.<br />

Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass von zwei Bundesländern keine Daten vorlagen. Damit ist die Aussagekraft und die Reichweite des<br />

Lagebildes ebenfalls einschränkt<br />

Das BKA definiert in „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Kernaussagen – Betrachtungszeitraum: 1. Quartal 2016“ (BKA 2016b)<br />

die Straftaten bzw. Straftatengruppen nicht näher, sodass auf die gängigen Bezeichnungen des BKA in der PKS zurückgegriffen wird.

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