02.02.2017 Aufrufe

Kinderund

1811050

1811050

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 435 – Drucksache 18/11050<br />

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung<br />

Deutschland, 31.12.2014, Inanspruchnahme pro 10.000 nach altersgleicher Bevölkerung<br />

Abbildung 7-2<br />

Quelle: Fendrich u. a. (2016), verfügbar über http://www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/documents/Monitor_Hilfen_<br />

zur_Erziehung_2016.pdf; [07.11.2016]<br />

Junge Menschen, die in Deutschland durch Hilfen zur Erziehung betreut werden, werden somit im Vergleich zu<br />

Jugendlichen, die in Familien aufwachsen, früh, oftmals zu früh im Jugendalter zu „Care Leavern“ (vgl. Sievers<br />

u. a. 2015). Während das Jugendalter heute dadurch gekennzeichnet ist, dass der Verselbstständigungsprozess in<br />

Übergangsschritten verläuft und junge Menschen im Durchschnitt erst in der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts<br />

einen eigenständigen Haushalt führen (vgl. Kap. 2), müssen Care Leaver dieses in der Regel bereits mit 18 Jahren<br />

erfolgreich bewältigen. In einigen Fällen geschieht dies auch erst mit 21 Jahren, aber nur dann, soweit Hilfen<br />

für junge Volljährige bewilligt werden, was keineswegs selbstverständlich ist. Mit anderen Worten: Junge<br />

Menschen, die durch Hilfen zur Erziehung betreut werden, sind somit wesentlich früher mit konkreten Verselbstständigungserwartungen<br />

konfrontiert als ihre Altersgenossen und können dabei auf weniger materielle und<br />

soziale Ressourcen zurückgreifen, haben kein Netz und doppelten Boden der familiären Unterstützung, wie<br />

viele andere Jugendlichen.<br />

Dabei kommt es grundlegend darauf an, wo ein junger Mensch nach der Volljährigkeit in Deutschland eine<br />

Hilfe beantragt, wie er unterstützt wird. Unterstützung, so formuliert es die erste Selbstorganisation der Care<br />

Leaver 116 in Deutschland, ist spätestens nach dem 18. Geburtstag wie eine „Lotterie, in der die regionale Verortung<br />

verlost wird“. In der Fachdebatte ist in den vergangenen Jahren mehrfach auf die regionalen Unterschiede<br />

in der Bewilligung von Hilfen hingewiesen worden (vgl. auch Nüsken 2013). Regionale Unterschiede bei der<br />

Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung sind in dem Maße wünschenswert, in dem dies der jugendhilferechtlich<br />

verankerten Vielfalt der Kinder- und Jugendhilfe entspricht und soweit dies mit den unterschiedlichen<br />

Lebensbedingungen der dort lebenden Kinder und Jugendlichen korrespondiert.<br />

Die vorliegenden gravierenden ortsbezogenen Differenzen bei der Inanspruchnahme bzw. Gewährungspraxis<br />

der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen erscheinen darüber hinaus erklärungsbedürftig. Selbst<br />

wenn großzügig auf die Berücksichtigung von Extremwerten verzichtet wird, werden in den Kommunen mit<br />

116<br />

Vgl. www.careleaver.de [18.07.2016].

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!