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Besuch freigegebene Filmmaterial abzuholen, teilte mir mit: «Die<br />

für den 9. Mai 1952 vom französischen Außenministerium offiziell<br />

angeordnete Übergabe Ihres Filmmaterials an die österreichische<br />

Botschaft wurde in letzter Stunde durch die von ‹Samedi-Soir›<br />

teilweise wörtlich übernommenen Enthüllungen der Münchner Wochenzeitung<br />

‹Revue› vereitelt.»<br />

Das war zuviel — ich brach zusammen.<br />

Auch in Rom wurde der Bericht der «Revue» bekannt. Als Professor<br />

Gramazio aus Paris erfuhr, das «Tiefland»-Material sei erneut<br />

beschlagnahmt, verwandelte sich seine bisherige Hilfsbereitschaft und<br />

Begeisterung in das Gegenteil. Er überschüttete mich mit Vorwürfen<br />

und verlangte ohne jeden Rechtsanspruch seine bisherigen Ausgaben<br />

für «Das blaue Licht», einschließlich seiner Reisen nach Paris, zurück.<br />

Da ich total verschuldet war, konnte ich ihm vorläufig nichts<br />

zahlen, was zu einem jahrelangen Rechtsstreit führte.<br />

Alle Hoffnungen waren vereitelt — wieder stand ich mit leeren<br />

Händen da. Einen neuen Prozeß mit der «Revue» wollte ich vermeiden.<br />

Ich fühlte mich zu schwach, um mich gegen einen potentiell<br />

so starken Gegner erfolgreich wehren zu können. Ich konnte nur<br />

die Berliner Spruchkammer, die mich wegen meines Hauses in<br />

Dahlem noch zu entnazifizieren hatte, telegrafisch um einen möglichst<br />

baldigen Termin bitten, damit bei der Verhandlung auch die<br />

Geschehnisse in Konskie aufgeklärt wurden. Umgehend erhielt ich<br />

einen Termin.<br />

Entnazifizierung in Berlin<br />

Dr. Levinsohn, Vorsitzender der Berliner Spruchkammer, bestätigte<br />

am 21. April 1952 nach der Beweisaufnahme, daß die Beschuldigungen<br />

der «Revue» in vollem Umfange widerlegt werden konnten.<br />

In der Begründung heißt es: «Die Spruchkammer sieht daher als<br />

einwandfrei erwiesen an, daß durch die vorliegenden Bilder Frau<br />

Riefenstahl nicht belastet ist.» Nach achtstündiger Verhandlung verkündete<br />

der Vorsitzende, die Entscheidung der Spruchkammer Freiburg<br />

vom 16.12. 1949 sei auch für Berlin rechtsgültig, d. h. ich war<br />

wieder «Vom Gesetz nicht betroffen».<br />

Die Berliner Spruchkammer hatte sich sehr sorgfältig vorbereitet.<br />

So erfuhr ich, daß Dr. Levinsohn und die Beisitzer Herr Schubert<br />

und Herr Will sich am Tage vor der Verhandlung den «Triumph des<br />

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