09.01.2013 Aufrufe

Untitled

Untitled

Untitled

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

dem angesetzten Termin pünktlich eintreffen. Außer mir ist meine<br />

Mutter und ein Bruder Zeuge für Sie, die auch in Ihrem Film waren.<br />

Wir freuen uns schon jetzt auf ein frohes Wiedersehen. Mit<br />

freundlichstem Gruß verbleibe ich Ihre<br />

Antonia Reinhardt<br />

Das Gericht stellte fest, daß erst im März 1943 die systematische<br />

Verfolgung der Zigeuner begonnen hatte, die «Tiefland»-Aufnahmen<br />

in Krün aber schon 1940 und 1941 entstanden waren. Das<br />

Lager Maxglan in Salzburg sei kein KZ-Lager gewesen. Die diversen<br />

eidesstattlichen Erklärungen, mit denen ich meinen Bericht nicht<br />

belasten will, bestätigten einwandfrei den Sachverhalt. Darunter<br />

auch die des Schauspielers Bernhard Minetti, einer der letzten noch<br />

heute tätigen Großen aus dem Berliner Gründgens-Ensemble. Er<br />

erklärte: ... «Die Behandlung der Zigeuner in Krün war mehr als<br />

liebevoll. Frau Riefenstahl war wie die meisten ihrer Mitarbeiter<br />

geradezu in die Zigeuner verliebt. Die Begeisterung über das unmittelbare<br />

Ausdruckstalent von Alt und Jung wie die natürliche Lebensweise<br />

der ‹Zigeunerart› war allgemein, so daß die gesamte<br />

Arbeitsatmosphäre mehr als gut, sogar fröhlich war. Die Leichtfertigkeit<br />

objektiv unrichtiger Behauptungen der Zeitschrift hat mich<br />

empört!» Dr. Reinl sagte aus: ...«Die Behauptung, die Zigeuner<br />

seien aus KZs geholt worden, ist eine bewußte Lüge, da jedes Kind<br />

in Salzburg weiß, daß in Maxglan niemals ein KZ bestanden hat,<br />

sondern lediglich ein Auffanglager für umherziehende Zigeuner. Dies<br />

erkläre ich an Eidesstatt.»<br />

Ende November 1949 fällte das Amtsgericht München gegen den<br />

Herausgeber der damals sehr verbreiteten «Revue» das Urteil. Herr<br />

Kindler wurde eines Vergehens der üblen Nachrede für schuldig<br />

befunden und zu einer Geldstrafe von 600,- DM, im Falle der Uneinbringlichkeit<br />

zu einer Gefängnisstrafe von zwanzig Tagen sowie<br />

zu den Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Herr Kindlers Anwalt,<br />

Dr. Bayer, legte Berufung ein.<br />

Zu meinem Erstaunen bat mich Dr. Bayer wenige Tage nach der<br />

Urteilsverkündung um eine Unterredung. Ich schwankte, denn ich<br />

hatte nicht vergessen, mit welchen Worten er mich im Gerichtssaal<br />

beschimpft hatte. Noch heute wundere ich mich, daß ich es damals<br />

über mich brachte, ihn in meiner Wohnung zu empfangen.<br />

Was er mir eröffnete, war sensationell. Er sagte: «Ich bin nicht<br />

mehr der Anwalt von Herrn Kindler, ich habe mein Mandat nieder-<br />

61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!