09.01.2013 Aufrufe

Untitled

Untitled

Untitled

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

schluß des Verleih-Vertrags angefertigt hatte. Von einem der UFA-<br />

Herren wurde ich darin als «Sonderbevollmächtigte der Reichsleitung<br />

der NSDAP» bezeichnet. Dies mag seine persönliche Ansicht gewesen<br />

sein, entsprach aber nicht der Wirklichkeit. Ich hatte lediglich<br />

erklärt, ich sollte auf Wunsch Hitlers einen Film über den Parteitag<br />

machen. Über die internen Zerwürfnisse der Partei, die dazu führten,<br />

daß dieser Film auf Wunsch Hitlers nicht von der Partei gemacht<br />

wurde, konnte ich die UFA naturgemäß nicht aufklären. So<br />

entstanden solche Mißverständnisse.<br />

Eine bittere Ironie, wenn gerichtlich bestätigt wird, daß ausgerechnet<br />

die Parteifilmstelle, in der meine größten Feinde saßen, die<br />

Produzentin meines Films gewesen sein sollte. Wäre dieser Film<br />

eine Produktion der Partei gewesen, hätte sie es nicht nötig gehabt,<br />

ihn von der UFA finanzieren zu lassen. Sie hatte genügend eigene<br />

Mittel. Auch wurden keine Verträge mit der NSDAP geschlossen,<br />

wonach ich mit der Herstellung beauftragt wurde. Eidesstattliche<br />

Erklärungen von damals zuständigen Personen der NSDAP stellen<br />

unbezweifelbar fest, daß meine Firma eine Privatfirma war, die wir<br />

für die Produktion des Parteitagfilms «Reichsparteitagfilm» nannten.<br />

Sogar der Schatzmeister der NSDAP hatte dies eidesstattlich<br />

bestätigt.<br />

Das Gericht hat anders entschieden, aber damit ändert sich nichts<br />

an den Tatsachen. Gerichte haben sich schon in schwerwiegenderen<br />

Fällen geirrt, in diesem Fall konnte es sich nur um ein gerichtliches<br />

Fehlurteil handeln.<br />

Ich bat Dr. Weber, der den Prozeß für Herrn Mainz aus Termingründen<br />

nicht hatte übernehmen können, um Rat. Sein Kommentar<br />

zur Urteilsbegründung: «Das ist ein rein politisches Urteil.» Auf<br />

meine Frage: «Kann ich dagegen etwas unternehmen?» antwortete<br />

er: «Das können Sie. Dieses Urteil ist unrichtig. Es entspricht nicht<br />

der wirklichen Sach- und Rechtslage. Es erging in einem Rechtsstreit<br />

Mainz/«Minerva» und schafft deshalb nur Recht inter partes,<br />

also nur für die Prozeßparteien. In einem neuen Rechtsstreit ist das<br />

Gericht keineswegs an die Feststellungen dieses abgeschlossenen<br />

Prozesses gebunden. Sie müssen allerdings neues entscheidendes<br />

Beweismaterial vorlegen.»<br />

Ich erinnerte mich, daß ich Dr. Boele, dem Anwalt von Herrn<br />

Mainz, nachdem dieser den Prozeß in zweiter Instanz verloren<br />

hatte, vorgeschlagen habe, Albert Speer als weiteren Zeugen zu<br />

benennen. Speer war dabei, als Hitler mir auf dem Parteitaggelände<br />

382

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!