09.01.2013 Aufrufe

Untitled

Untitled

Untitled

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Film «Mein Kampf»<br />

Während dieser Zeit sah ich mir in München Leisers Film «Mein<br />

Kampf» an. Als ich in den Zuschauerraum kam, hatte der Film schon<br />

begonnen. Was ich auf der Leinwand sah, machte mich sprachlos. Ich<br />

traute meinen Augen nicht, denn dort lief «Triumph des Willens»,<br />

mein 1934 in Nürnberg entstandener Parteitagfilm. Nicht, wie ich<br />

erst annahm, der ganze Film, sondern lange Ausschnitte daraus, beispielsweise<br />

die «Arbeitsdienst»-Sequenz und andere bekannte Szenen,<br />

die hier mit den grauenhaften Bildern aus Konzentrationslagern<br />

zusammengeschnitten waren. Eine grobe Urheberrechtsverletzung<br />

und geistiger Diebstahl. Ich hatte «Triumph des Willens» trotz vieler<br />

Anfragen für Vorführungen in Deutschland nicht freigegeben, damit<br />

er nicht für neofaschistische Zwecke mißbraucht würde, man konnte<br />

ihn sich aber in Museen und Filmarchiven der ganzen Welt ansehen.<br />

Auch an amerikanischen Universitäten wurde der Film als historisches<br />

Dokument gezeigt.<br />

Zuerst versuchte ich, diese Sache durch persönlichen Kontakt<br />

mit Herrn Leiser auf gütlichem Weg zu klären. Herr Leiser war<br />

dazu nicht bereit. Als er meinen Brief in schroffer Weise beantwortete,<br />

mußte ich wieder einmal meinen Anwalt bemühen.<br />

Dr. Weber, ein Mitarbeiter Dr. Gritschneders, der in den letzten<br />

Jahren alle meine juristischen Angelegenheiten bearbeitete, war nicht<br />

nur mein Anwalt, sondern auch ein Freund und Berater. Er ließ<br />

nicht nur falsche Pressemeldungen richtigstellen, sondern es gelang<br />

ihm auch immer wieder, meine Gläubiger zu vertrösten und Zahlungsbefehle<br />

zu verhindern.<br />

Juristisch war der Fall für ihn klar. Herr Leiser hatte sich angeblich<br />

das Material aus der DDR beschafft. Nach einem Urteil des<br />

Landgerichts München durften Aufnahmen, die im Ausland oder in<br />

der DDR erworben sind und deren Urheberrechte der Produktionsfirma<br />

nicht gehören, ohne Genehmigung des Besitzers nicht vorgeführt<br />

werden. Was Herr Leiser getan hatte, war unzumutbar. Für<br />

die Zwecke, die er benötigte, gab es genügend Wochenschaumaterial<br />

und auch Aufnahmen von mindestens vier Parteitagfilmen, die nicht<br />

von mir, sondern vom «Propagandaministerium» hergestellt worden<br />

waren.<br />

Produzentin von Leisers Film war die «Minerva-Film», eine<br />

206

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!