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Ausgerechnet auf dieser Insel stieß mir, einen Tag vor unserer<br />

Abreise, ein Unglück zu. Beim Packen stolperte ich über die Kabelschnur<br />

einer Stehlampe und stürzte auf dem glatten Marmorboden<br />

so unglücklich, daß ich mir einen komplizierten Schulterbruch zuzog.<br />

Eingegipst flog ich am nächsten Tag mit Horst nach München.<br />

Man stellte fest, es würde Monate dauern, bis ich meinen Arm<br />

wieder gebrauchen könnte. Unglücklicherweise war es der rechte.<br />

Ein Fehlurteil<br />

In der Post lag ein Brief von Friedrich A. Mainz, der mich zutiefst<br />

bestürzte. Er enthielt die unfaßbare Mitteilung, daß er seinen jahrelang<br />

geführten Prozeß gegen Erwin Leiser und die schwedische<br />

«Minerva» wegen der Rechte meines Films «Triumph des Willens»<br />

in letzter Instanz verloren hatte.<br />

Es war absurd und geradezu ein Hohn, daß man mir plötzlich die<br />

Rechte an meinem Film absprechen wollte. Jahrzehntelang wurde<br />

ich als Regisseurin und Herstellerin dieses Dokumentarfilms verteufelt<br />

und verfolgt, es hatte nie einen Zweifel gegeben, daß ich die<br />

Produzentin war. Das galt solange, bis Erwin Leiser in Erscheinung<br />

trat, der für seinen Film «Mein Kampf» fast 600 Meter meines<br />

Films verwendete, dessen Rechte er weder von mir noch von der<br />

«Transit», der Rechtsnachfolgerin der von der NSDAP und dem<br />

Deutschen Reich hergestellten Filme, erworben hatte.<br />

Die Urteilsgründe stützten sich auf folgende Argumente: «In zahlreichen<br />

Druckschriften befinden sich Hinweise, in denen die NSDAP<br />

als Herstellerin bezeichnet wird.» Diese unrichtigen Angaben waren<br />

durch den Pressechef der UFA, Herrn Opitz, längst aufgeklärt.<br />

Seine eidesstattliche Erklärung besagt, daß die UFA diese Hinweise<br />

ausschließlich aus Gründen der Werbung gegeben hatte, weil sie<br />

sich davon Vorteile für die Auswertung des Films erwartete. Im<br />

Jahr 1934, in dem dieser Film entstand, war das Verhältnis UFA<br />

und Partei noch ungeklärt. So sah die UFA in diesem Film eine gute<br />

Gelegenheit, durch intensive Werbung für und mit der NSDAP zu<br />

besseren Beziehungen zur Partei zu gelangen. Ein weiteres Argument,<br />

das im Urteil eine Rolle spielte, war bedeutungslos, geradezu<br />

naiv und wurde von vielen Zeugen widerlegt. Es ging um eine handschriftliche<br />

Eintragung in einem Protokoll, das die UFA beim Ab-<br />

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