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Sendungen mehrere Male wiederholt wurden.<br />

Anschließend wartete Andrew Mannheim auf mich, ein in London<br />

lebender Journalist, der für das amerikanische Magazin «Modern<br />

Photography» ein langes Interview mit mir führen sollte. Wir<br />

diskutierten drei Tage lang. Von allen Interviews dürfte dieses, so<br />

kommt es mir wenigstens vor, das interessanteste sein, weil dieser<br />

Journalist mit seinen Fragen auch die gesamte Filmtechnik einbezog.<br />

Dieser sehr ausführliche Bericht ist fast fehlerfrei, da der Verfasser<br />

mich bat, seinen Text vor Drucklegung zu lesen, um eventuelle<br />

Fehler zu eliminieren, eine Seltenheit unter Journalisten.<br />

Nun war ich aber urlaubsreif. Ich sagte alles ab — ich wollte nur<br />

fort von hier. Hartwigs, das nette Ehepaar aus Hamburg, das mir<br />

einen Landrover geschenkt hatte, luden Horst und mich für eine<br />

gemeinsame Reise durch Ostafrika ein. Es sollte ein Badeurlaub<br />

und eine Fotosafari werden, die ich gewissermaßen als Reiseleiterin<br />

organisieren sollte. Dankbar nahmen wir die Einladung an und kamen<br />

nach einer ereignisreichen, harmonisch verlaufenen Safari alle<br />

gesund wieder zurück.<br />

Der Geyer-Prozeß<br />

Das neue Jahr brachte neue Rückschläge. Den seit Jahren schwebenden<br />

Schadensersatz-Prozeß, den meine Gläubiger gegen Geyer<br />

führten, hatten sie auch in zweiter Instanz verloren, weil das Oberlandesgericht<br />

Hamburg ihre Berufung wegen Ablauf der Verjährungsfrist<br />

zurückgewiesen hat. Ein unbegreifliches Urteil. Das<br />

Gutachten, das sich meine Gläubiger vor Einreichung der Klage von<br />

einem Spezialisten ausarbeiten ließen, hatte ausdrücklich die Gefahr<br />

einer Verjährungsfrist verneint. Die Summe der Fehlleistungen<br />

von Geyer war so gravierend, daß die von dieser Firma verschuldete<br />

grobe Fahrlässigkeit nicht durch die «Allgemeinen Lieferbedingungen»<br />

gedeckt und deshalb auch nicht verjährt sein konnte.<br />

Tragisch war, daß dieses Urteil durch ein Gutachten von Kodak,<br />

das auf einem Irrtum beruhte, zustande kam.<br />

Die Stimmungsmache, die während des Prozesses von dem<br />

Geyer-Anwalt geschickt betrieben wurde, war nicht spurlos an<br />

dem Richter vorbeigegangen. Er brachte nicht nur politische Aspekte<br />

hinein, die mit dem Fall nichts zu tun hatten, sondern qualifizierte<br />

außerdem in zynischer und diskriminierender Weise meine Person<br />

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