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sie ihren Streifen klassifizierte.<br />

Wie gezielt ihre Absicht war, meine Arbeit zu verunglimpfen, ist<br />

aus der Werbeschrift ersichtlich, die den Kassetten ihres Films beigelegt<br />

ist. Da kann man über mich und meine Filmarbeit lesen:<br />

«Ist es legitim, um der Kunst willen, die Schlachthäuser eines barbarischen<br />

Systems für künstlerische Zwecke zu benutzen? Und ist es legitim, das Kino so zu<br />

lieben, daß man um seiner Kunst willen Menschenrechte verletzt?»<br />

Der Prozeß zog sich über Jahre hin, er führte durch zwei Instanzen.<br />

«Kronzeuge» der Beklagten Gladitz war Josef Reinhardt aus<br />

der Zigeunerfamilie Reinhardt — im August 1940, als Harald Reinl<br />

und mein Aufnahmeleiter Hugo Lehner nach Maxglan kamen, dreizehn<br />

Jahre. Gegen ihn wurde in einem Meineidsverfahren 1955<br />

eine Strafe nur deshalb nicht verhängt, weil er unter Amnestie fiel.<br />

Dieses Gericht hatte ihm aber bescheinigt, daß er «in mehreren<br />

Einzelhandlungen falsche Versicherungen an Eidesstatt abgegeben<br />

hat».<br />

Auch anderen Zeugen, die in Maxglan noch Kinder waren, eines<br />

sogar nur vier Jahre, schenkte das Gericht Glauben. Dagegen wertete<br />

es die Aussage Dr. Reinls, selbst studierter Jurist, nur als<br />

«Gegenaussage». Ferner wollte die Freiburger Kammer nicht zur<br />

Kenntnis nehmen, daß im «Revue»-Prozeß die Zigeunerin Johanna<br />

Kurz in den zahlreichen Anschuldigungen, die sie gegen mich vorbrachte,<br />

nie behauptet hatte, ich selbst hätte in Maxglan die Zigeuner<br />

ausgesucht. Sie hatte nur von «zwei Herren» gesprochen. Wäre<br />

ich persönlich in Maxglan gewesen, wie nun nach Jahrzehnten plötzlich<br />

behauptet wurde, hätte sie dies dem Gericht keinesfalls verschwiegen.<br />

Außerdem ist in den Akten des Salzburger Landesarchivs<br />

(SLA) der Name des Herrn, der seinerzeit in Maxglan verhandelt<br />

hat, festgehalten. Über mich kein Wort. Wäre ich als Produzentin,<br />

Regisseurin und Hauptdarstellerin eines Millionenfilms, an dem ich<br />

seit langem arbeitete, ebenfalls dort gewesen, hätte das zweifellos<br />

Eingang in diesen Vermerk gefunden. Und die Salzburger Presse<br />

hätte darüber berichtet. Im übrigen war ich zu jener Zeit nicht in<br />

Deutschland. Ich war in Italien, auf Motivsuche in den Dolomiten.<br />

Im März 1987 wurde durch das Oberlandesgericht Karlsruhe das<br />

endgültige Urteil verkündet, gegen das keine Revision zugelassen<br />

wurde. Es entspricht dem der Ersten Instanz. Es wird der Beklagten<br />

Gladitz untersagt, ihren Film vorzuführen, wenn nicht die mit<br />

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