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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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108 3. Historische Übersicht<br />

<strong>Die</strong> aufgeführten Maßnahmen bedeuteten jede für sich Ecksteine in der Ausbildung<br />

der Stadt <strong>Münster</strong>. Sie entsprachen dem Zuge der Zeit und trugen dem<br />

schnellen Wachstum der bürgerlichen Einwohnerschaft Rechnung. Doch wirkt<br />

die Einschätzung des Bischofs bei aller Bedeutung für die städtische Zukunft als<br />

"zweiten Schöpfer <strong>Münster</strong>s" überzogen. Sein eigener Initiative entspringender<br />

Anteil an den genannten Akten läßt sich nur schwer bemessen.<br />

<strong>Die</strong> Besiedlung des späteren Stadtgebietes außerhalb von Graben- und<br />

Mauerring der civitas (Domburg) muß zur Zeit Hermanns H. schon weit fortgeschritten<br />

gewesen sein, ganz abgesehen von der durch Hermann <strong>1.</strong> eingeleiteten<br />

Entwicklung des Überwasserviertels jenseits der Aa um die Kirche St. Marien.<br />

<strong>Die</strong> selbstbewußter werdenden Kaufleute bei St. Lamberti unternahmen nun,<br />

wie schon unter Bischof Ludwig, den Versuch, den Burggraben für ihre Bauten<br />

in Anspruch zu nehmen, jedoch wies Hermann H. das Ansinnen zurück und<br />

bestätigte 1183 die früher festgelegte Grenze in der Mitte des Grabens (Erhard,<br />

Cod.2 S. 166 Nr. 432; ausführlich dazu Prinz, Mimigernaford-<strong>Münster</strong>).<br />

<strong>Die</strong> rapide Bevölkerungszunahme im Stadtgebiet zwang den Bischof zur<br />

Neuordnung des Pfarrsystems. Bisher versorgte die Lambertikirche das rechts<br />

der Aa, die Marienkirche das links der Aa gelegene Areal. Ausgenommen blieb<br />

nur die Domimmunität mit der Pfarrkirche St. Jacobi. <strong>Die</strong> bei den Pfarrkirchen<br />

besaßen, weit über das spätere Stadtgebiet hinaus, umfangreiche Landkirchspiele.<br />

Nunmehr errichtete Bischof Hermann H. neue Kirchspiele an den kürzlich<br />

errichteten Kirchen St. Ludgeri, St. Martini und St. Aegidii, die sämtlich mit<br />

Kollegiatstiften bzw. einem Frauenkloster verbunden waren. Als Ausgleich für<br />

seine Verluste erhielt der Pfarrer von St. Lamberti aus den neuen Kirchspielen<br />

bestimmte Renten (prinz, Mimigernaford-<strong>Münster</strong> S. 210).1)<br />

Während der Regierung Bischof Hermanns ereignete sich ein großer Stadtbrand<br />

(1197), der im Burggraben eine bis zu 80 cm starke Schuttschicht hinterließ<br />

(ebd. S. 115). Er bedeutete eine Katastrophe für die junge Stadt, diente aber<br />

letzten Endes der Verfestigung ihrer bürgerlichen Strukturen. Wenn nicht schon<br />

vorher, so wurde spätestens jetzt die Vorstadt Überwasser als Bestandteil der<br />

Hauptstadt betrachtet, die einem einheitlichen "Stadtrecht" unterworfen wurde.<br />

<strong>Das</strong> Recht galt für alle Einwohner, gleich welchen Standes, mochte es sich um<br />

Ministerialen, Kaufleute oder Handwerker handeln. <strong>Die</strong>se Tatsache geht daraus<br />

hervor, daß Bischof Hermann 1197 der villa Coesfeld omnem iusticiam et libertatem)<br />

qua cives Monasterienses sunt exempti (Erhard, Cod.2 S. 248 Nr.559), schenkte,<br />

1) Es wäre noch zu untersuchen, ob nicht die Ordnung der Pfarrbezirke in der Stadt<br />

<strong>Münster</strong> durch Hermann II. auf das Land ausstrahlte und, gemeinsam mit der damals<br />

geschaffenen Archidiakonalgliederung, zur Festigung der ländlichen Pfarrbereiche führte.<br />

D amit müßte die Entstehung eines die <strong>Diözese</strong> umfassenden Pfarrsystems erst im ausgehenden<br />

12. Jahrhundert vermutet werden.

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