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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 49. Gerichtsverfassung 635<br />

der Vergleich niemals ratifiziert, so daß die Streitigkeiten fortdauerten. <strong>Das</strong> Gericht<br />

tagte unter der Linde auf dem Kirchhof von Damme (ebd. S. 80 - 83).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Sutholte wurde 1291 vom Ritter Justatius von Sutholte zum<br />

Teil mit Barnstorf und Goldenstedt an den Edelherrn von <strong>Die</strong>pholz verpfändet.<br />

Damit begannen die Auseinandersetzungen zwischen <strong>Münster</strong> und <strong>Die</strong>pholz<br />

um die Gerichtshoheit in Goldenstedt. Erst 1383 erkannte Johann von <strong>Die</strong>pholz<br />

das Gogericht in Goldenstedt als münsterisches Mannlehen an. <strong>Die</strong> Malstätte<br />

lag im Südholz des Kirchspiels Goldenstedt zwischen der Bauerschaft Lahr und<br />

dem Moor (ebd. S. 83 - 86).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Lohne umfaßte die Kirchspiele Lohne und Dinklage. <strong>Die</strong><br />

Dingstätte lag am Friedhof zu Lohne. Mit der Gründung der Herrschaft Dinklage<br />

im 17. Jahrhundert ging das Gogericht unter und wurde patrimonial (ebd.<br />

S. 86 f.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht auf dem Hümmling wird 1335 genannt, als es der Knappe<br />

Otto von Düthe an Graf Nikolaus von Tecklenburg verkaufte (ghogerichte upper<br />

Home/ingen). Nach der tecklenburgischen Niederlage fiel es 1394 dem Bischof<br />

von <strong>Münster</strong> zu. <strong>Die</strong> Richtstätte lag in Sögel, dem alten Sighe/tra, wo auch der<br />

Freistuhl stand. Zum Gericht gehörten die Kirchspiele Sögel, Werlte, Lorup und<br />

Börger (ebd. S. 87 f.).<br />

Zum Gogericht Aschendorf an der friesischen Grenze gehörten die Kirchspiele<br />

Aschendorf, Rhede und Heede. <strong>Die</strong> Malstätte befand sich und er der loven<br />

vor der Burg Nienhaus (ebd. S. 88).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Lathen (Düthe) verkaufte der Ritter von Düthe 1317 dem<br />

Bischof von <strong>Münster</strong> mit den zugehörigen Kirchspielen Lathen und Steinbild.<br />

Der Richtstuhl stand in der Bauerschaft Düthe (ebd. S. 89).<br />

Zum Gogericht Haselünne (Lunne), das dem Bischof von <strong>Münster</strong> gehörte,<br />

der 1323 die Stadt Haselünne daraus eximierte, rechneten die Kirchspiele Haselünne,<br />

Herzlake, Holte, Berssen und Bokelo. <strong>Das</strong> Landgoding versammelte sich<br />

in einem Holz bei der Bauerschaft Flechtmen (ebd. S. 90 f.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Haren war vermutlich ebenfalls alter bischöflicher Besitz,<br />

möglicherweise auf corveyischer Grundlage. Zu ihm gehörten die Kirchspiele<br />

Haren und Wesuwe (ebd. S. 91 f.).<br />

<strong>Das</strong> Gogericht Meppen wird nicht vor Ende des 14. Jahrhunderts erwähnt<br />

und stand in besonders enger Beziehung zum örtlichen Freigericht. <strong>Die</strong> Stadt<br />

war eximiert. <strong>Die</strong> Malstätte befand sich, wie bei einem jüngeren Gericht zu<br />

erwarten, auf dem Markt der Stadt unter dem Hagedorn (ebd. S. 92 - 95).<br />

c. Freigra fs ch a ften<br />

<strong>Die</strong> ältere Forschung über die Freigrafschaften (Lindner) vermutete in ihnen<br />

"Traditions trümmer (Selbsthilfe, Königsbann)" aus älterer Zeit, die im 12./<br />

13. Jahrhundert zu Neubildungen zusammengefügt wurden. Neuere Ergebnisse

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