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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 28. Vogtei 395<br />

seiner Burg auf dem D omplatz, der sogenannten curia Büren, zurück. Wenn Bischof<br />

und D omkapitel es in Zukunft für notwendig erachteten, einen Vogt nach<br />

ihrer freien Entscheidung zu bestellen, sollte die Vogtei stets in einer Hand<br />

liegen. Für den Verzicht wurde Graf Simon durch Einkünfte entschädigt. 1 )<br />

Ein wesentlicher Besitzteil der Vogtei bestand im Bann über das große Waldgebiet<br />

der Davert südlich der Stadt <strong>Münster</strong> (GS NF 17,1 S. 222 f.). Daneben<br />

gehörten einzelne Höfe dazu, die aus dem Besitz des Bischofs oder des Domkapitels<br />

ausgesondert worden waren. In der Stadt <strong>Münster</strong> rechnete dazu das<br />

Marktgeld, das den Grafen von Tecklenburg nachweislich bis zum Jahre 1173<br />

zustand (prinz S. 183 f.). Es ging wohl auf ein königliches Marktprivileg zurück,<br />

das in der münsterischen Marktsiedlung schon im 1<strong>1.</strong> Jahrhundert galt. Ferner<br />

gehörte zu den Rechten des Stiftsvogts das Läuten der Bannglocke beim Einzug<br />

eines neuen Bischofs (MGQ 1 S. 141). Im Jahre 1382 verlangte der Graf von<br />

Tecklenburg hierfür eine Ablösung von 100 Mark. Seine Forderung wurde jedoch<br />

abgewiesen (prinz S. 185).<br />

Als äußeres Sinnbild der Stiftsvogtei wird ein Löwe vermutet, weil das rechts<br />

neben dem Rathaus stehende Haus um 1500 de Leuwensten genannt wurde (ebd.),<br />

doch steht die Vermutung auf schwachen Füßen. Ein Roland läßt sich im mittelalterlichen<br />

<strong>Münster</strong> nicht nachweisen.<br />

<strong>Die</strong> Untervogtei lag, soweit es sich zurückverfolgen läßt, bei den Edelherren<br />

von Meinhövel,2) den Anführern der Stiftsministerialität (GS NF 17,1 S. 130 f.).<br />

In Abwesenheit der Stiftsvögte bewohnten sie die curia Büren auf dem Domhof,<br />

die einzige Kurie, die eine eigene Kapelle (St. Margaretha) besaß (prinz S. 128 f.).<br />

Seit dem Sturz der Meinhövel nach einer Niederlage gegen den Bischof (1121)<br />

und ihrem Abstieg in die bischöfliche Ministerialität wohnte in der Kurie der<br />

bischöfliche vifficus. In den Jahren 1142 und 1152 wird ein Wu(fardus vifficus et<br />

prifectus urbis genannt (ebd. S. 129 f.). Der vi/ficus des Bispinghofs amtierte also<br />

auf der Domburg als Burggraf.<br />

<strong>Das</strong> Manqat Papst Honorius' IH. vom <strong>1.</strong> März 1221 an Erzbischof Engelbert<br />

von Köln und seine Suffragane, die Kirchenvögte in der Kölner Provinz dazu<br />

1) Auf die irreführende Auslegung der Urkunde von 889, in der bereits je ein bischöflicher<br />

und ein domkapitularischer Vogt genannt werden, braucht hier nicht noch<br />

einmal eingegangen zu werden (SCHIEFFER S. 24; GS NP 17,1 S. 220 ff.). In Wirklichkeit<br />

hat es stets nur einen einzigen Stiftsvogt gegeben.<br />

2) <strong>Die</strong> von HÖMBERG, Comitate, vermutete Abstammung der Geschlechter Meinhövel<br />

und Steinfurt trifft mit Sicherheit nicht zu. Ihr Anschluß an die Grafen von Zutphen<br />

ist unhaltbar. Zumindest für die Steinfurter läßt sich die Herkunft aus dem nördlichen<br />

Harzgebiet mit Verbindungen zu den Grafen von Stade wahrscheinlich machen. <strong>Die</strong><br />

starke Stellung der Steinfurter Edelherren innerhalb des Hochstifts, die sich nicht zuletzt<br />

in der Teilhabe an der Regierungsgewalt bei Vakanzen äußerte, kann sehr wohl auf die<br />

Vizevogtei zurückgehen. Ob dafür aber genealogische Zusammenhänge bemüht werden<br />

müssen, ist ungewiß.

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