06.08.2013 Aufrufe

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

684 4. Verfassung<br />

handelte es sich um bischöfliche Vasallen und Ministerialen, die ihre Zehnten<br />

den Klöstern verkauften und gleichzeitig dem Bischof als Lehnsherrn resignierten,<br />

der die Zehnten nun den Käufern als freies Eigentum zuerkannte. Sogar<br />

die Kaufpreise werden nicht selten angegeben. So betrug 1175 der Preis für<br />

einen Zehnt, der jährlich drei solidi sechs denarii erbrachte, vier Mark münsterische<br />

Pfennige (ebd. S. 128 f. Nr. 374), im Jahre 1178 ein Zehnt von drei solidi<br />

aber stattliche sieben Mark weniger drei solidi (ebd. S. 142 Nr.395), 1188 ein<br />

Zehnt von siebeneinhalb solidi zwölf Mark (ebd. S. 196 f. Nr. 480). Im Jahre 1192<br />

wurden für einen Zehnt, manipulatim in agro colligenda und decima minuta, que de<br />

nutrimentis animalium requiri solet, von vier solidi Geldwert, 17 Mark gezahlt (ebd.<br />

S. 222 f. Nr. 523). Ein Zehnt unius talenti erzielte 1199 einen Preis von 80 Mark<br />

(ebd. S. 260 Nr. 579). In der ganzen Periode kehrt das Bestreben wieder, Naturalzehnten,<br />

vor allem die in Garben auf den Feldern gesammelten Zehnten, in<br />

festgelegte Scheffel- oder Geldzehnten umzuwandeln, um Streitigkeiten vorzubeugen.<br />

Für den Sack- bzw. Scheffelzehnt galten die mensura decimalis, gelegentlich<br />

eine mensura minor oder örtliche Scheffelmaße.<br />

Ausdrücklich betonte Bischof <strong>Die</strong>trich im Jahre 1224, wie nützlich und verdienstvoll<br />

es sei, possessiones ecclesiasticas et decimas ecclesiarum, quas laici dudum ab<br />

antecessoribus nostris in animarum suarum grave periculum sive in feodo sive quocunque alio<br />

titulo detinuerunt actenus obligatas, den weltlichen Händen zu entreißen und den<br />

personis religiosis et ecclesiis Dei zu übertragen (WestfUB 3 S. 110 f. Nr. 202). Vor<br />

allem neugegründete Klöster kamen in einem hohen Maße in den Genuß solcher<br />

Übertragungen, so daß ihre wirtschaftliche Grundlage nahezu ganz auf<br />

Zehnten beruhte. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts mischen sich unter die alten<br />

Zehnten zunehmend auch Novalzehnten von bereits urbar gemachten oder<br />

noch urbar zu machenden Ländereien (z. B. 1249: ebd. S.271 Nr.508; 1270:<br />

ebd. S. 444 Nr. 850), wenn auch Novalzehnten gelegentlich schon zu Ende des<br />

12. Jahrhunderts unter den Schenkungen auftauchen. Besonders gilt diese Beobachtung<br />

für Marienfeld. 1 ) Höchst auffällig ist demgegenüber, daß keine Urkunden<br />

zur Übertragung von Zehnten an Pfarrkirchen überliefert sind.<br />

In manchen Kirchspielen des Oberstiftes waren am Schluß der Entwicklung<br />

keine Zehnten mehr in bischöflicher Hand. Vor allem gilt das für die Einzugsbereiche<br />

der Klöster Werden (Besitz um Lüdinghausen), Liesborn, Cappenberg,<br />

Marienfeld, Rengering, Vinnenberg, Metelen, aber auch in Bereichen, in denen<br />

das Domkapitel, die stadtmünsterischen Kollegiatstifte und Klöster stark begü-<br />

1) 1188: Bischof Hermann gibt decimas de novalibus vel de terris quae propriis manibus<br />

vel sumptibus excolunt de nutrimento animalium infra terminos diocesis nostre (ERHARD, Cod. 2<br />

S. 197 Nr. 480).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!