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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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542 4. Verfassung<br />

Zu den ordentlichen Ausgaben traten außerordentliche, die mit dem Gericht<br />

und seiner Tätigkeit in keinerlei Zusammenhang standen. So bürgerte es sich zu<br />

Anfang des 17. Jahrhunderts ein, erhebliche Beträge für gegenreformatorische<br />

Ziele abzuzweigen, etwa zur Errichtung eines Priesterseminars oder für die Missionen<br />

der Bettelorden und Jesuiten. Auch Neudrucke der Missalien und Breviere<br />

gingen zu Lasten der Siegel kammer. Ferner wurden Einzelzuwendungen<br />

an Bedürftige, Brand- und Kriegsgeschädigte getätigt. So war die Schuldenlast<br />

1642 bereits auf mehr als 8035 Rtl. angestiegen. Erst unter Fürstbischof Christoph<br />

Bernhard gelang es, die Kassenlage durch Zuflüsse aus Landrenteikasse<br />

und Pfennigkammer zu verbessern (ebd. S. 155 f.).<br />

So bildete die Siegelkammer in erster Linie eine Kasse für Bedürfnisse der<br />

Gerichte und Kanzleien (ebd. S. 157 -162). Anteil an der Jurisdiktion erlangte<br />

sie durch die Reform Johanns von Hoya, der den Siegier als Assessor des Offizials<br />

mit höherer Kompetenz ausstattete, ut in posterum quilibet pro tempore existens<br />

sigillifer curiae nostrae ecclesiasticae assessoratus officio in dicto iudicio ecclesiastico Jungatur<br />

(ebd. S. 162 f.). Ohne Zustimmung des Sieglers durfte der Offizial von nun an<br />

kein Urteil mehr fällen. Bei Abwesenheit des Offizials führte der Siegier den<br />

Vorsitz in den Gerichtsverhandlungen. Der Aufsicht des Sieglers waren die am<br />

Offizialat tätigen latores litterarum unterstellt. <strong>Das</strong> Amt dieser Bediensteten wurde<br />

1627 abgeschafft, jedoch 1651 wieder hergestellt (ebd. S. 166 ff.) .<br />

Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wohnte der Siegier den Prüfungen<br />

der Weihekandidaten bei. <strong>Die</strong> Examina durch den Rektor der Domschule<br />

und den Succentor des Doms, die bisher nicht mehr als reine spiege!fechtung<br />

(MGQ 3 S.9) gewesen waren, wurden nunmehr vor dem Siegier vollzogen.<br />

Hinzu traten der Fiskal und vier gelehrte Geistliche aus der Stadt <strong>Münster</strong>. <strong>Die</strong><br />

Kommission trat viermal im Jahre zusammen (ebd.-S. 182 ff.).<br />

Bei der Investitur eines neuernannten Pfarrers erhielt die Siegelkammer eine<br />

Aufstellung über die materielle Ausstattung der Pfarrei (Schröer 1 S. 370).1)<br />

c . Generalvikariat<br />

<strong>Das</strong> Generalvikariat entstand in <strong>Münster</strong> nach Offizialat und Siegelkammer<br />

als jüngste bischöfliche Behörde. Sie blieb merkwürdig farblos, obgleich doch<br />

dem Generalvikar von Gesetzeswegen die gesamte geistliche Gewalt des Bischofs<br />

anvertraut war. <strong>Die</strong> auf den ersten Blick befremdliche Erscheinung erklärt<br />

sich daraus, daß seit dem 12. Jahrhundert der größte Teil des Ordinariats den<br />

1) Auszüge aus den Rechnungen der Siegelkammer sind aus den Jahren 1527 bis<br />

1597 erhalten geblieben (RKG B 594). Akten betr. die Siegelkammer: Archiv Weibergen<br />

B 172 und INAWestf Bbd 3 S. 79. Verkauf der Siegelkammer am Domhof an die Kasinogesellschaft<br />

1802/ 06: Kriegs- und Domänenkammer <strong>Münster</strong> Fach 16 Nr. 127.

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