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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 24. Koadjutorien 349<br />

stenberg als Koadjutor, zum Leidwesen des Domdechanten Jobst Edmund von<br />

Brabeck, der selbst danach strebte. Für Ferdinand sprachen seine vorzüglichen<br />

Beziehungen zur römischen Kurie über seinen Bruder Wilhelm, der als Geheimkämmerer<br />

Papst Alexanders VII. über großen Einfluß verfügte. Tatsächlich erwirkte<br />

Wilhelm einen päpstlichen Dispens, der seinem Bruder die Annahme der<br />

Koadjutorie erlaubte. Zwischen dem Ordinarius und dem Domdechanten kam<br />

es darüber zum Bruch.<br />

Ferdinand von Fürstenberg drängte auf Eile und erreichte die Absendung<br />

zweier von seinem Bruder verfaßter Breven (<strong>1.</strong> und 26. September 1665), in<br />

denen Alexander VII. die Wahl eines Koadjutors in <strong>Münster</strong> anmahnte (INA­<br />

Westf Bbd 3 S. 67: U. 675). Innerlich widerstrebte der Papst, da er die Unbeständigkeit<br />

des münsterischen Bischofs fürchtete, durchaus zu recht, wie der Meinungsumschwung<br />

Christoph Bernhards nach dem verlorenen niederländischen<br />

Kriege bald erwies: Fürstenberg hatte sich militärisch als wenig hilfsbereit erwiesen<br />

und empfing jetzt dafür die Quittung. Galen ließ das Koadjutorieprojekt<br />

fallen, kam aber im Januar 1667 auf den Plan zurück. Er veranlaßte einen Aufschub<br />

des Wahltermins bis zum 23. Mai 1667, um vorher den Erwerb der geistlichen<br />

Jurisdiktion im Niederstift aus der Hand des Domkapitels Osnabrück unter<br />

Dach und Fach zu bringen. Kurfürst Maximilian Heinrich von Köln strebte<br />

selbst nach der münsterischen Koadjutorie und hätte nach erfolgter Wahl eines<br />

andern Bewerbers niemals dem Übergang des Niederstifts an die <strong>Diözese</strong> <strong>Münster</strong><br />

seine Zustimmung erteilt.<br />

Fünf Tage vor der entscheidenden Kapitelsversammlung fertigte Ferdinand<br />

von Fürstenberg mit seinen Brüdern einen Revers aus, in dem er dem Bischof<br />

versprach, sich nicht in Regierungsangelegenheiten einzumischen, alle Schenkungen<br />

und Vermächtnisse an die Familie von Galen gutzuheißen sowie für die<br />

Tilgung aller Schulden des Ordinarius zu sorgen. Auf eine Wahlkapitulation für<br />

den vorgesehenen Koadjutor konnte sich das Domkapitel jedoch nicht einigen.<br />

<strong>Das</strong> lag an seiner inneren Spaltung in eine Fürstenberg freundliche und eine<br />

feindliche Partei, letztere unter Führung des tief gekränkten Domdechanten<br />

Jobst Edmund von Brabeck. <strong>Die</strong>ser erklärte denn auch auf der Sitzung vom<br />

23. Mai alle eventuellen Beschlüsse aus formalen Gründen für ungültig. Nach<br />

erregter Diskussion wurde der 19. Juli als Wahltag festgesetzt mit der Klausel,<br />

daß die dort fallenden Entscheidungen auch dann gültig seien, wenn nicht alle<br />

Herren erscheinen sollten.<br />

Schon glaubte die brabeckische Partei nach dem Eintreffen der Nachricht<br />

vom Tode Alexanders VII. (t 22. Mai 1667) gewonnenes Spiel zu haben, zumal<br />

Ferdinand von Fürstenberg schwer erkrankte. Doch machte die Wahl des Kardinals<br />

Rospigliosi zum Papst (Clemens IX.) der fürstenbergischen Partei neuen<br />

Mut. Rospigliosi hatte seinerzeit Fürstenberg zum Bischof von Paderborn geweiht.<br />

Brabeck gab indessen nicht auf. Es gelang ihm, zugunsten Kurfürst Maxi-

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