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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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48 2. Archive und Bibliotheken<br />

Jahre eine Neuordnung aller landesherrlichen Akten und Urkunden unter ihrer<br />

Zuziehung forderten. In allen Dikasterien sollte nach Altakten geforscht werden,<br />

deren Ablieferung an das Landesarchiv unterblieben war (Anträge vom 20. Mai<br />

und 7. Juni 1783). Empört verwahrte sich aber der Geheime Rat gegen die<br />

Einmischung der Landstände in Regierungsangelegenheiten und lehnte die<br />

Durchsuchung von Behördenräumen strikt ab. Vielmehr sollte der Landesarchivar<br />

Johann Ignaz Zurmühlen unter Leitung des Geheimen Rates die Registrierung<br />

und Neuordnung der Archivalien übernehmen. Zurmühlen legte am<br />

22. Mai 1784 hierfür einen umfassenden Plan vor (KabReg Politica LXXVI A<br />

Nr. 3, jetzt Nr. 3346), der die Landesverfassung zu seiner Grundlage und Richtlinie<br />

machte. Aus ihm ging die noch heute gültige Ordnung des Landesarchivs<br />

hervor.<br />

Im Verlaufe der Arbeiten erwies es sich als unumgänglich, die "alte Regierungs-Registratur"<br />

in die Ordnung einzubeziehen. Damals scheint der letzte umfangreichere<br />

Zustrom von Akten in das Landesarchiv gelangt zu sein. Der Geheime<br />

Rat lieferte dagegen keine Akten aus seiner Registratur ab.<br />

<strong>Die</strong> Ordnungsarbeit zog sich länger hin als erwartet. Im Jahre 1794 war noch<br />

nicht einmal die "alte Registratur" vollständig repertorisiert. Trotzdem betrugen<br />

die aufgelaufenen Kosten schon 4224 Rtl. (Landtagsprotokolle 1794 S. 564), eine<br />

enorme Summe.<br />

<strong>Das</strong> sogenannte "Landesarchiv" des Fürstbistums <strong>Münster</strong> setzte sich demnach<br />

folgendermaßen zusammen:<br />

<strong>1.</strong> Archiv des alten fürstlichen Rates, wie es sich bis zum Tode des Fürstbischofs Johann<br />

von Hoya (1574) gebildet hatte;<br />

2. Registratur der Heimgelassenen Räte bis zum Jahre 1650;<br />

3. Alle aus der Bonner Registratur abgelieferten Stücke;<br />

4. Größter Teil der Geheimen Registratur aus der Zeit des Fürstbischofs Christoph<br />

Bernhard von Galen, dazu Teile der Registraturen aus der Zeit seiner drei Nachfolger,<br />

seit 1708 nur noch vereinzelte Stücke aus den Registraturen des Geheimen Rates und<br />

aus der Bonner Kanzlei;<br />

5. <strong>Die</strong> "alte Regierungs-Registratur".<br />

<strong>Die</strong> Unterordnung des Landesarchivs unter den Fürstlichen Rat lag in seinem<br />

Charakter als Ratsarchiv begründet (Olfers S. 10). Jedoch stand auch dem Domkapitel<br />

seit der Wiederherstellung seiner vollen Rechte im Jahre 1679 die Befugnis<br />

zu, einen der Archivschlüssel zu besitzen (Wahlkapitulation Ferdinands von<br />

Fürstenberg § 24).<br />

Als erster Landesarchivar läßt sich der Geheime Rat Brummer nachweisen<br />

(patent von 1657: Hofk. II Nr. 10 c). Er erhielt eine jährliche Besoldung von<br />

200 Rtl. aus der Pfennigkammer. Ihm folgte Jobst Hermann Rave im Jahre 1661<br />

(MLA 437 Nr. 28). Der ihm folgende Dr. Schreiber wurde 1678 wegen grober<br />

Vernachlässigung seiner <strong>Die</strong>nstpflichten aus dem Archivariat entlassen (ebd. 437

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