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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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584 4. Verfassung<br />

nis eine Burg, Ottenstein, errichtet. Über Ottos Tochter Sophie fiel Burg und<br />

Herrschaft Ottenstein an Graf Heinrich von Solms-Braunfels. Dessen Versuch,<br />

gemeinsam mit dem Ahauser die Landeshoheit des Bischofs im Westmünsterland<br />

einzudämmen, scheiterte. 1396 verlor Johann von Solms-Ottenstein die<br />

Burg Ovelgönne bei Schöppingen an den Bischof. In der großen Ottensteinschen<br />

Fehde von 1401-1408 gewann der mit dem Bischof verbündete Edelherr<br />

Heinrich von Gemen einen entscheidenden Sieg über den Bundesgenossen des<br />

Solmser, den Grafen von Kleve. Darauf eroberte der Bischof den Ottenstein<br />

(MGQ 1 S. 98 und S. 172), der nun zu einer Landesburg ausgebaut wurde. Johann<br />

von Solms mußte das Land verlassen, nachdem er am 26. Juli 1408 auf<br />

alle bisherigen Rechte Verzicht geleistet hatte.<br />

<strong>Die</strong> Ritter von Lembeck errichteten im 14. Jahrhundert auf einem münsterischen<br />

<strong>Die</strong>nstmannslehen eine Burg, mit der das Gogericht über die Kirchspiele<br />

Lembeck, Lippramsdorf, Wulfen, Rhade, Erle, Hervest, Holsterhausen und<br />

Schermbeck verbunden war. So bot sich die Möglichkeit zur Ausbildung einer<br />

Herrlichkeit Lembeck, die innerhalb des Oberstifts eine Sonderstellung behaupten<br />

konnte. Der Bischof verglich sich im Vertrag vom 13. Februar 1577 mit dem<br />

Herzog von Kleve über Art und Umfang der Landeshoheit in dieser Herrlichkeit<br />

(FM U. 3876).<br />

Weniger erfolgreich zeigte sich der Bischof in seinen Bestrebungen, die Edelherren<br />

von Gemen unter seine Hoheit zu zwingen. <strong>Die</strong> Herren stützten sich<br />

vornehmlich auf ihr Lehnsverhältnis zu Kleve. Von dort trugen sie die Vogtei<br />

über das Reichsstift Vreden zu Lehen. Den Edelherren von Gemen gelang es<br />

im 14. Jahrhundert, die konkurrierenden Herren von Heiden als Machtfaktor<br />

auszuschalten. In der Ottensteinschen Fehde stellten sie sich auf die Seite <strong>Münster</strong>s.<br />

Heinrich IH. von Gemen erwarb in geldrischen Kriegsdiensten die Herrschaft<br />

Bredevoort und bildete eine Landesherrschaft aus, als deren Mittelpunkt<br />

Gemen galt. Zeitweise setzte sich Gemen auch in den Lehenbesitz des Amtes<br />

auf dem Brahm und beherrschte das kurkölnische Vest Recklinghausen als<br />

Pfand. Andererseits fügten kriegerische Verwicklungen der Herrschaft schwere<br />

Schäden zu. Seit 1492 befand sie sich in Händen der Grafen von Holstein­<br />

Schaumburg. Der diesem Geschlecht angehörige Kölner Erzbischof Adolf (seit<br />

1547) setzte sich dafür ein, daß Gemen nicht unter münsterische Herrschaft<br />

geriet. Als stärkste Stütze erwies sich die Lehnsabhängigkeit von Kleve. Auch<br />

Fürstbischof Christoph Bernhard, der 1667 versuchte, vom Kurfürsten von<br />

Brandenburg als Herzog von Kleve die Abtretung von Gemen als Kompensation<br />

für die Zulassung des Kurfürsten zum Direktorium des Westfälisch-Niederrheinischen<br />

Reichskreises zu erlangen, scheiterte an dieser Klippe. <strong>Die</strong> Selbständigkeit<br />

der Herrschaft, seit 1635 in Besitz der Grafen von Limburg-Styrum,<br />

blieb unangetastet und wurde 1694 vom Reichskammergericht bestätigt. Der<br />

Streit mit <strong>Münster</strong> über die Landeshoheit endete mit dem Vergleich vom

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