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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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618 4. Verfassung<br />

Ungeachtet fortschreitender Geldentwertung und während der Kriege erhöhter<br />

Preise für Lebensmittel blieben die Gehälter auf altem Stande, wurden verspätet<br />

oder gar nicht gezahlt. Selbst die Hofräte konnten ihre Familien nicht von ihrem<br />

Gehalt ernähren. Nebentätigkeiten oder Kumulation von Ämtern wirkten sich<br />

negativ auf die Leistungen aus.<br />

Erheblich höher lagen die Besoldungen der Bonner Beamten. Fürstenberg<br />

bezog 4000 Rtl., Druffel über 2 300 Rtl., während ein Geheimer Referendar in<br />

<strong>Münster</strong> nur über 265 bis 929 Rtl. verfügte. Mangelhafte Bezahlung rief Bestechlichkeit<br />

und nachlässige <strong>Die</strong>nstauffassung hervor, gegen die sich Fürstenberg<br />

mit der Verordnung von 1776 wandte. <strong>Die</strong> zur Besserung notwendige Erhöhung<br />

der Besoldungen scheiterte aber an den Landständen. <strong>Die</strong> Ritterschaft stellte<br />

schließlich dem Landesherrn 1785 frei, die Gehälter zu erhöhen, doch müsse er<br />

die Mehrkosten selbst tragen. Hinter dem "großmütigen" Entschluß stand nicht<br />

nur der Zwang zur Sparsamkeit, sondern auch das Bestreben, dem Fürsten finanzielle<br />

Lasten aufzubürden, um seiner Macht im Staate Zügel anzulegen. Maximilian<br />

Franz erhöhte tatsächlich die Beamtengehälter auf eigene Kosten, trotz<br />

der Unzulänglichkeit ein Zeichen für die Großherzigkeit des letzten münsterischen<br />

Landesherrn (Dehio S. 23 f.).<br />

Nach der preußischen Besitznahme des Landes ging der Geheime Rat am<br />

27. September 1802 in den Interims-Geheimen-Rat über, der unter der Oberleitung<br />

der Spezial-Organisations-Kommission in <strong>Münster</strong> arbeitete. Mit der Errichtung<br />

der Kriegs- und Domänenkammer sowie einer preußischen Regierung<br />

endete die Tätigkeit des Geheimen Rates und der münsterischen Regierung.<br />

§ 48. Weltliche Unterbehörden<br />

SchI ü te r, Provinzialrecht des Fürstentums <strong>Münster</strong><br />

Behnes Clemens August, Beiträge zur Geschichte und Verfassung des ehemaligen Niederstifts<br />

<strong>Münster</strong> als der früheren Ämter Meppen, Cloppenburg, Vechta. 1830<br />

von Olfers, Beiträge<br />

Symann Ernst, <strong>Die</strong> politischen Kirchspielsgemeinden des Oberstifts <strong>Münster</strong>. 1909<br />

Ohde, Unterbehörden<br />

Al teme yer Hubert, <strong>Die</strong> Entstehung der Amtsverfassung im Stifte <strong>Münster</strong>, insbesondere im<br />

Niederstift. Diss. iur. <strong>Münster</strong> 1926<br />

Jacob, Hofkammer<br />

Uhlhorn Friedrich, <strong>Die</strong> territorialgeschichtliche Funktion der Burg. Versuch einer kartographischen<br />

Darstellung (BllDtLdG 103. 1967 S. 9-31)<br />

Kirchhoff Karl-Heinz, Ständeversammlungen und erste Landtage im Stift <strong>Münster</strong> 1212-<br />

1278 und der Landtagsplatz auf dem Laerbrock (WestfForsch 30. 1980 S. 60 - 77)<br />

Wol ter Udo, Amt und Officium in mittelalterlichen Quellen vom 13. bis 15. Jahrhundert (ZSRG<br />

Kan.74. 1988 S. 246-280)<br />

Schubert, Fürstliche Herrschaft<br />

<strong>Die</strong> Verwaltungslast in der unteren Ebene trugen die Ämter. Wie wahrscheinlich<br />

in allen deutschen Territorien entstanden sie zu Anfang des 14. Jahrhunderts.<br />

Es handelt sich dabei um Bereiche, in denen der Fürst das "Gebot"

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