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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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§ 43. Ausbildung des weltlichen Territoriums 571<br />

und vom Amtmann zu Vechta verteidigt würden. Dem Bischof stehe außerdem<br />

die Krumme Grafschaft im Kirchspiel Goldenstedt zu. Colnrade sei Teil der<br />

Desumer Mark und gehöre damit zu Twistringen, das ebenfalls bischöflich sei<br />

(ebd. S. 506 ff. Nr. 180).<br />

Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Osnabrück gab es immer wieder<br />

um die Kirchspiele Damme, Holdorf und Neuenkirchen. Dort hatte <strong>Münster</strong><br />

von denen von Sutholte das ehemals osnabrückische Gogericht Damme erworben<br />

und begonnen, darauf die Landeshoheit aufzubauen. Der Kauf belastete<br />

das Stift <strong>Münster</strong> mit beträchtlichen Schulden und erzwang zahlreiche Verpfändungen.<br />

Erst am 25. September 1568 konnten die Grenzstreitigkeiten zwischen<br />

den Stiften <strong>Münster</strong> und Osnabrück durch den Vertrag von Quakenbrück beigelegt<br />

werden (MLA 324 Nr. 6 1/ 2). <strong>Die</strong> letzte Grenzregulierung fand im Vertrag<br />

vom 23. September 1785 ihren Niederschlag, den der Osnabrücker Fürstbischof<br />

Friedrich von York am 27. März 1786 ratifizierte.<br />

Mit den Grafen von Hoya (Niedergrafschaft) schloß <strong>Münster</strong> am 3. April<br />

1383 ein Bündnis, wobei sich die Grafen verpflichteten, dem Bischof beim Burgenbau<br />

in den Kirchspielen Goldenstedt und Twistringen zu helfen (Oldenb­<br />

UB 5 S. 183 f. Nr. 488). D er Vertrag richtete sich gegen <strong>Die</strong>pholz, dem es trotzdem<br />

gelang, sich in Goldenstedt zu behaupten, ja die Stellung durch Erwerb<br />

von Grundbesitz zu verbreitern. Insgesamt herrschte zwischen dem Bischof von<br />

<strong>Münster</strong> und den Grafen von Hoya ein freundlicheres Verhältnis, zumal Graf<br />

Otto von Hoya 1316 in das vechtische Burgmannenkollegium aufgenommen<br />

worden war, was besonders wegen der in der Grafschaft liegenden münsterischen<br />

Exklave Twistringen von Bedeutung war (Bockhorst S. 67).<br />

Ähnlich wie die Burggrafen von Stromberg im Südostzipfel des Oberstiftes<br />

versuchten die Herren von Dinklage in den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts,<br />

die bischöfliche Oberhoheit abzuschütteln. Gestützt auf nachbarliche<br />

Hilfe gelang es Bischof Florenz, die Burg Dinklage am 17. September 1372 zu<br />

erobern und zu zerstören (Bockhorst S. 77). Eine Generation später errichtete<br />

das Geschlecht derer von Dinklage neue Burgen, die im 16. Jahrhundert Stützen<br />

des Protestantismus im Lande wurden. Heinrich von Galen, Bruder des Fürstbischofs<br />

Christoph Bernhard, Drost zu Vechta, nutzte die wirtschaftlich bedrängte<br />

Lage der Dinklager aus und kaufte ihren gesamten Besitz. Christoph Bernhard<br />

bestimmte diesen 1671 als Lehen des 1663 zugunsten seiner Familie errichteten<br />

Erbkämmeramtes und erhob Dinklage 1677 zu einer Herrlichkeit, die innerhalb<br />

des Amtes Vechta Sonderrechte genoß.<br />

h. Amt Bocholt<br />

<strong>Das</strong> Gebiet des Amtes, deckungsgleich mit dem gleichnamigen Gogericht,<br />

um faßte das Siedlungsgebiet am Unterlauf der Bocholter Aa. Dazu gehörten die<br />

Kirchspiele Bocholt, Rhede, Dingden, Brünen und Bredenasle (später Anholt

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