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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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152 3. Historische Übersicht<br />

mit Graf Rainald im Jahre 1326 (DKapM III Y U. 10 ff.) mußte Bischof Ludwig<br />

sich noch gegen Erbansprüche des Edelherrn Sweder von Vorst auf Bredevoort<br />

und Lohn wehren (Friemann S. 55 f. mit falscher Jahreszahl 1336).<br />

Ludwig spürte, wie empfindlich die Verhältnisse an der Westgrenze seines<br />

Stifts waren, und widmete ihnen größte Beachtung. 1330 gelang ihm der Ankauf<br />

der Gerichte zu Dingden und Brünen aus der Hand Sweders von Ringenberg<br />

(Niesert, Beitrr 1,2 S. 65-68 Nr. 25), im nächsten Jahre die Sicherung des Vorkaufsrechts<br />

am Hause Gemen (Bresser S. 60). Vom Ritter Wessel von Lembeck<br />

tauschte er das Patronat über die Kirche zu Lembeck mit Bur- und Holzgericht<br />

sowie Abgaben aus der Mark Lavesum ein (Niesert, Beitrr 1,2 S. 359 - 363<br />

Nr. 110). Von Otto von Kuik kaufte er 1333 den Hof zu Tungerlo (Ms. 1 Nr. 1<br />

S. 180 Nr. 48), von Johann von Bermentfelde die Burg Oeding mit allem Zubehör<br />

(Niesert, Beitrr 1,2 S. 363 - 366 N r. 111).<br />

Dagegen scheint der Bischof die Lage in Friesland falsch eingeschätzt oder<br />

vernachlässigt zu haben. Dort befand sich der bannus episcopalis fast ausschließlich<br />

in der Gewalt von Laien, die sich Pröpste nannten und ihre Befugnisse auf<br />

Bereiche ausdehnten, die eigentlich dem bischöflichen Offizial für Friesland zustanden.<br />

1325 erhob sich das Land unter Führung des Propstes Hessel von<br />

Farmsum und seiner Brüder gegen den münsterischen Bischof. Der Offizial fiel<br />

in deren Gefangenschaft. <strong>Die</strong> Richter des Reiderlandes sprachen allerdings dem<br />

Bischof Ersatz für allen erlittenen Schaden zu (WestfUB 8 S. 691 Nr. 1874).<br />

Im Jahre 1340 entstand wiederum Unruhe unter den Friesen. Der Bischof<br />

sah sich zu einem blutigen Feldzug gezwungen, in dem mehrere Burgen zerstört<br />

wurden (MGQ 1 S. 45). Streitigkeiten mit den Bewohnern des Westerwoldingerlandes<br />

über Anordnungen des münsterischen Richters endeten nach Verhängung<br />

einer Geldstrafe durch den Bischof mit einem Vergleich, der die beiderseitigen<br />

Rechte wahrte (FM U. 661 a).<br />

Gegenüber dem Stift Osnabrück blieb der Bischof auf die Defensive beschränkt,<br />

nachdem es Mißverständnisse mit den nach Selbständigkeit strebenden<br />

Besitzern der Burg Harkotten, den Rittern Korff, gegeben hatte. Möglicherweise<br />

fühlten diese sich durch <strong>Münster</strong> bedroht und trugen deshalb ihre Burg am<br />

2. Januar 1340 dem Stift Osnabrück als Offenhaus auf (Friemann S. 60 f.). Tatsächlich<br />

beschloß Bischof Ludwig zwischen 1330 und 1340, gemeinsam mit<br />

den Grafen von Tecklenburg, von Ravensberg und den Edelherren zur Lippe,<br />

Harkotten zu zerstören (WestfUB 8 S. 307 f. Nr. 854 mit falschem Datum<br />

20. Dezember 1313; Friemann S. 61). Mit dieser Burg war das Gogericht Warendorf<br />

verbunden, das als Grundlage für die Landeshoheit im Nordosten des<br />

<strong>Münster</strong>landes diente.<br />

<strong>Das</strong> münster-osnabrückische Verhältnis litt daher unter einer schweren Last.<br />

Der Bischof von Osnabrück fand Unterstützung bei den Edelherren von <strong>Die</strong>pholz<br />

und schloß 1341 ein auf vier Jahre begrenztes Bündnis (<strong>Die</strong>pholz UB S. 24 f.

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