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Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese - Germania Sacra

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232 3. Historische Übersicht<br />

aller nichtkatholischen Elemente im <strong>Bistum</strong>. "Von einer Überprüfung und Reform<br />

des Klerus im Bereich der Sitte, wie das Tridentinum sie vorschreibt, war<br />

nicht die Rede" (Schröer, Erneuerung 1 S. 295). <strong>Die</strong> im <strong>Bistum</strong> nicht verkündeten<br />

Beschlüsse des Konzils scheinen für den Dechanten überhaupt nicht bestanden<br />

zu haben, kein Wunder, konnte er sich doch selbst vom Vorwurf, gegen<br />

das Zölibatsgebot verstoßen zu haben, nicht freisprechen (GS NF 17,2 S. 137).<br />

Der Bischof antwortete dem Kapitel am 2<strong>1.</strong> November d. J. in ruhigem Ton:<br />

Ja, er wünsche im Stift allen Irrglauben und alle Neuerungen im Kirchenwesen<br />

abzustellen, aber nicht durch Ausweisung häretischer Prediger, sondern durch<br />

deren Unterweisung und Belehrung. Lehnten sie diese ab, müsse man über weitere<br />

Schritte nachdenken. Sein getadeltes Verhalten in Paderborn entschuldigte<br />

er mit der ihm zur Verfügung stehenden kurzen Zeit. Er wolle zuerst das Stift<br />

<strong>Münster</strong>, dann Osnabrück und Paderborn visitieren lassen. Gottfried von Raesfeld<br />

dürfte die Hinhaltetaktik des Bischofs schnell durchschaut haben.<br />

Im Gespräch des Bischofs mit einigen Domkapitularen am 24. April 1570<br />

kam noch eine weitere Überraschung zum Vorschein. <strong>Das</strong> Domkapitel mochte<br />

sich selbst an der Visitation der Stifte, Klöster und Pfarreien nicht beteiligen.<br />

Der bischöfliche Rat Michael Ruperti fertigte das Visitations formular an, das<br />

der Bischof unverändert akzeptierte. Der Hinweis, daß die Fragen sich auf die<br />

noch immer nicht publizierten Trienter Beschlüsse bezögen, deren Veröffentlichung<br />

deshalb dränge, machte auf Johann von Hoya keinen Eindruck. Darüber<br />

müsse er mit Ruperti noch einmal reden, war die Antwort.<br />

Demnach kann kein Zweifel daran bestehen, daß nicht der Bischof, sondern<br />

Gottfried von Raesfeld der Drängende in der Visitations frage war. Dessen Sorgen<br />

über die Absichten des Ordinarius wurden noch durch Gerüchte aus Paderborn<br />

genährt, Johann wolle dort den Protestanten nach dem Vorbild seiner<br />

Grafschaft Hoya Religionsfreiheit gewähren. Befremdet nahm Raesfeld zur<br />

Kenntnis, daß der Bischof sich in der zwiespältigen Paderborner Dechantenwahl<br />

nicht eindeutig hinter den von der katholischen Minderheit gewählten Heinrich<br />

von Meschede stellte, sondern den Streit auf den Rechtsweg verwies. <strong>Die</strong> katholischen<br />

Domkapitulare beschuldigten den Administrator schon in Rom allzu<br />

großer konnivenz oder negligenz in konfessioneller Hinsicht, worauf dieser den Herren<br />

vorwarf, ihr langes Zögern habe ja erst die trostlose Lage im Stift Paderborn<br />

hervorgerufen. Man könne nicht von ihm verlangen, daß er in den jetzigen,<br />

gefährlichen Zeiten die Fehler ausbügle, die andere verschuldet hätten. Härtere<br />

Maßnahmen gegen Andersgläubige verstießen zudem angesichts der protestantischen<br />

Nachbarfürsten gegen die politische Vernunft. Für die katholische Partei<br />

in Paderborn mußte es wie ein Faustschlag wirken, als der Fürst den kalvinistischen<br />

Edelherrn von Büren zum Statthalter und zwei Lutheraner zu dessen<br />

Räten ernannte. <strong>Die</strong> Zeitgenossen wären noch verblüffter gewesen, hätten sie<br />

den Brief Johanns von Hoya gekannt, in dem er dem Landgrafen von Hessen

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